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Vergaberichtlinien Ferienspiele

Die Vergabe der freien Ferienspielplätze erfolgt nach der nachfolgend beschriebenen Vergaberichtlinie:

  1. Zur Teilnahme an der Vergabe ist die Anmeldung online über das Anmeldeportal (eveeno) auf der Homepage der Stadt Flörsheim am Main notwendig.
  2. Anmeldungen für die Vormerkliste müssen bis zum 15. April 2025 erfolgen.
  3. Eine Anmeldung ist nach Ablauf der Anmeldefrist nicht möglich. Das Kind kommt automatisch auf die Warteliste.
  4. Ausschließlich die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder anmelden.
  5. Teilnahmeberechtigt sind Kinder,
    5.1   die in Flörsheim am Main oder deren Stadtteilen wohnen oder in Flörsheim am Main die Schule besuchen.
    5.2   die mindestens das 1. Schuljahr abgeschlossen haben und
    5.3   noch keine 13 Jahre alt sind
  6. Nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen können berücksichtigt werden.
  7. Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den Vergaberichtlinien einverstanden.
  8. Der Vergabeprozess gestaltet sich wie folgt:
    8.1   Fristgerechte Anmeldungen gelangen auf die Vormerkliste.
    8.2   Der Eingang der Anmeldung wird mit einer E-Mail bestätigt. Gleichzeitig wird mit der Eingangsbestätigung die Einreichung einer Kopie des Impfausweises und eines Passbildes (digital) angefordert. Erst nach Eingang der beiden Unterlagen wird die Anmeldung verbindlich bestätigt und gleichzeitig die Rechnung versandt.
    8.3   Die Vergabe der vorhandenen Plätze erfolgt nach dem Eingang der Passbilder nebst Impfausweiskopien (via Mail) an den Mehrgenerationentreff.
    8.4   Nach dem 15. April erhalten alle Eltern, deren Kinder die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und deren Teilnahmegebühr eingegangen ist, eine weitere E-Mail zur Anmeldung der Workshops für die diesjährigen Ferienspiele.
  9. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen, die Zahl der Plätze, dann werden die Kinder, die nicht berücksichtigt werden, auf einen Wartelistenplatz gesetzt. Falls Ferienspielplätze durch besondere Gründe frei werden, rücken die Kinder entsprechend der Warteliste nach. In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten von der Stadt informiert.
  10. Die Kosten der Ferienspiele betragen 185 Euro pro Kind. Die ermäßigte Gebühr für Geschwisterkinder beträgt 135 Euro. Durch die Vorlage des Flörsheimer Sozialpasses wird eine weitere Ermäßigung von 50% gewährt.
  11. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Teilnahmegebühren ist nicht möglich.
  12. Benötigt ein Kind, z.B. aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, eine zusätzliche Betreuungskraft, so ist dies im Einzelfall mit der Stadtverwaltung zu besprechen. Eine Teilnahme an den Ferienspielen kann nur nach Klärung der Betreuung und gegebenenfalls der Kostenübernahme erfolgen.
  13. Es ist nicht möglich, sich die Ferienspiele mit einer anderen Familie zu teilen und die Teilnahmegebühr nur anteilig zu bezahlen.
  14. Die Ferienspiele sind für zwei zusammenhängende Wochen konzipiert. Eine Anmeldung ist ausschließlich für beide Wochen möglich.
  15. Die beaufsichtigten Betreuungszeiten sind im jeweiligen Zeitraum montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr. Am Eröffnungstag beginnt die Betreuung um 9.30 Uhr mit der Begrüßung aller Gäste. Samstags und sonntags findet keine Betreuung statt. Der Veranstaltungsort befindet sich auf dem Abenteuerspielgelände im Ortsteil Keramag / Falkenberg.
  16. Die Ferienspiele sind eine Open-Air-Veranstaltung und finden bei jedem Wetter statt. Auf wettergerechte Kleidung und festes Schuhwerk ist zu achten. Das Barfußlaufen ist auf Grund der Verletzungsgefahr nicht gestattet. Sollten durch den deutschen Wetterdienst Unterwetterwarnungen vorliegen, können die Ferienspiele oder Angebote an einzelnen Tagen abgesagt werden.
  17. Für den Betrieb gelten die jeweilig gültigen Ordnungsregeln, welche Grundlage der Anmeldung sind. Die Erziehungsberechtigen sind angehalten, diese mit ihren Kindern zuvor zu besprechen. Diese erhalten Sie mit den Unterlagen bei einer Zusage.
  18. Erkrankte Kinder dürfen an nicht an den Ferienspielen teilnehmen. Weiterhin gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetztes (IfSG). Sollten Kinder während der Betreuungszeit erkranken, sind diese von den Erziehungsberechtigen abzuholen.
  19. Die Betreuer der Flörsheimer Ferienspiele werden die Erstversorgung von kleinen Verletzungen übernehmen. Mit der Anmeldung zu den Ferienspielen, erklären sich die Erziehungsberechtigen im Bedarfsfall mit der Erstversorgung des Kindes einverstanden. Bei schwerwiegenderen Verletzungen, ist das Kind von den Erziehungsberechtigen abzuholen. Im Notfall kontaktieren die Betreuer zudem den Rettungsdienst.
  20. Kinder sollen keine Wertgegenstände (z.B. Spielkonsolen) zu den Ferienspielen mitnehmen. Smartphones und Smartwatches sind gänzlich untersagt. Für mitgebrachte Gegenstände sowie für beschädigte oder abhanden gekommene Wertgegenstände und persönliche Sachen ist eine Haftung der Stadt Flörsheim am Main ausgeschlossen.
  21. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.