Online-Service
Außerdem halten wir diverse, online beschreibbare PDF-Formulare für Sie bereit.
Terminvergabe Stadtbüro
Wenn Sie das Stadtbüro, Rathausplatz 3, besuchen und längere Wartezeiten vermeiden möchten, können Sie online bis maximal 20 Tage im Voraus einen Termin vereinbaren. Hier gelangen Sie zur Onlinebuchung.
Aktuell ist dienstags- und donnerstagsnachmittags von 13.30 bis 18 Uhr eine Terminvereinbarung erforderlich. Vormittags können Sie gerne von 7.30 bis 13 Uhr ohne Termin vorbeikommen. Am Freitag, 4. Oktober, ist aus personellen Gründen ebenfalls eine Terminvereinbarung nötig! In nachweislich dringenden Fällen melden Sie sich bitte telefonisch unter 06145 955-110.
Polizeiliches Führungszeugnis (Online-Antrag)
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Sie können das Führungszeugnis auf folgenden Wegen beantragen:
- über das nachfolgende Formular online
- vor Ort im Stadtbüro, Rathausplatz 3
- online über das Bundesamt für Justiz mit folgendem Link:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=0319232571C354F73A18
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Online-Antrag)
Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
- zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach deren Wohnort (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Sie können die Auskunft auf folgenden Wegen beantragen:
- über das nachfolgende Formular online
- vor Ort im Stadtbüro, Rathausplatz 3
- online über das Bundesamt für Justiz mit folgendem Link:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=AE3B8EF2BCFC360FF4B0
Meldebescheinigung (Online-Antrag)
Nach dem Bundesmeldegesetz erteilt die Meldebehörde der betroffenen Person auf deren Antrag eine Meldebescheinigung. Es wird unterschieden zwischen einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung.
Die erweiterte Meldebescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über bestimmte im Melderegister gespeicherte Daten, die zur Vorlage bei Behörden (z.B. Standesamt, Nachlassgericht) benötigt wird. Der Unterschied zur einfachen Meldebescheinigung besteht darin, dass die erweiterte Bescheinigung zusätzlich zum Wohnsitz auch den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Religion und die Zahl der Kinder enthält. Sie ist eine besondere Form der Melderegister-Auskunft. Erweiterte Meldebescheinigungen werden von verschiedenen Behörden, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.
Sie können die Meldebescheinigung auf folgenden Wegen beantragen:
- über das nachfolgende Formular online
- vor Ort im Stadtbüro, Rathausplatz 3
Fundbüro online
Amt für Finanzwirtschaft / Steueramt
Ordnungsamt / Gewerbeamt / Standesamt
Ordnungsamt
Anzeige eines vorrübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerb - Veranstaltungen
Anzeige eines vorrübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerb - Stände
Antrag, Verfahren bei Alkoholausschank/Gaststätte
Antrag Haltungserlaubnis für gefährlichen Hund
Gewerbeamt
GewerbeanmeldungDiensleistungsplattform des Land Hessen für An-, Um-, und Abmeldungen
Standesamt
Amt für Soziales und Wohnen
Amt für Kinder, Jugend und Familien
Das Anmeldeportal für die Kinderbetreuung, das Flörsheimer Kita-Portal, erreichen Sie auf www.ekita.de/floersheim.
Eigenbetrieb Stadtwerke
PDF-Formulare von A-Z
Antrag auf Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage
Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgungsanlage
Antrag auf Weiterleitung der Landesförderung bei fehlendem Kitaplatz
Antrag für den Flörsheimer Sozialpass
Antrag Haltungserlaubis für gefährlichen Hund
Antrag, Verfahren bei Alkoholausschank/Gaststätte
Anzeige eines vorrübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerbes
Anzeige eines vorrübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerb - Stände
Einverständniserklärung Elternteil Stadtbüro
Fahrtkostenzuschuss für Schüler/innen
Fragebogen für Existenzgründung
Formular Bewerbung Schiedsperson
Grundsteuer - Erklärung vorzeitige Umschreibung von Eigentum
Musterschreiben Grundsteuerermäßigung wegen Fluglärms