Dachsicherung
Im unmittelbaren Nahbereich des Flughafens, so auch in Flörsheim am Main, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) durch zwei Planergänzungsbeschlüsse vom 10. Mai 2013 und 26. Mai 2014 Anspruchsgebiete festgelegt, in denen die Eigentümer von Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen die Sicherung von Dacheindeckungen gegen wirbelschleppenbedingte Windböen verlangen können (Details siehe hier).
Diese Vorgabe setzt die Fraport AG nun mit ihrem unbefristeten Vorsorgeprogramm zur Sicherung von Dacheindeckungen der Fraport AG um.
Ob sich Ihre Immobilie im Anspruchsgebiet befindet, können Sie der Kartendarstellung in der Anlage zu den Planergänzungsbeschlüssen des HMWEVW entnehmen. (Details siehe hier).
Darüber hinaus können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Anspruchsgebiet an die Stabsstelle Recht, Wirtschaftsförderung und Flughafen wenden, wenn sie Informationen wünschen (siehe Kontakt).