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Bebauungspläne

Der Straßenliste können Sie entnehmen, welcher Bebauungsplan für welche Liegenschaft Gültigkeit hat. Straßen, die nicht benannt sind, unterliegen einer anderweitigen baurechtlichen Beurteilung (§ 34 bzw. § 35 Baugesetzbuch). Die Auskunft ist ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie bei konkreten Vorhaben das Stadtbauamt.

 

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