Kommunale Wärmeplanung
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich dazu verpflichtet, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren und bis zum Jahr 2045 gänzlich klimaneutral zu sein. Dieses ehrgeizige Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung umfassend auf emissionsarme Versorgungslösungen umgestellt wird, denn ein großer Teil der Treibhausgasemissionen wird immer noch durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie insbesondere Erdgas und Heizöl verursacht.
Am 1. Januar 2024 trat das bundesweit geltende Wärmeplanungsgesetz in Kraft, welches alle Kommunen verpflichtet, einen „Kommunalen Wärmeplan“ aufzustellen. Städte mit der Einwohnerzahl Flörsheims haben damit Zeit bis zum 30. Juni 2028.
Die Stadt Flörsheim am Main hat im Mai 2024 das Fachbüro INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner aus Darmstadt mit der Erstellung des Wärmeplanes beauftragt.
Im ersten Schritt wurden in der Bestandsanalyse die Grundlagendaten zum Gebäudebestand und zum Energieverbrauch erhoben. In der Potenzialanalyse werden dann die vorhandenen Möglichkeiten zur Energieeinsparung sowie zur Wärmeversorgung auf der Grundlage erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme untersucht.
Kernstück der Wärmeplanung ist schließlich die Erarbeitung einer Strategie, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Flörsheim erreicht werden soll. Ein Handlungsprogramm wird für die einzelnen Flörsheimer Ortsteile aufzeigen, wo und mit welchen Maßnahmen Politik und Verwaltung die notwendigen Veränderungsprozesse einleiten können. Die fachlichen Arbeiten am Kommunalen Wärmeplan werden voraussichtlich im Sommer 2025 abgeschlossen sein.
Aktuelles zur Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung in Flörsheim am Main
Am 30. Oktober 2024 tagte in Flörsheim am Main erstmals die Lenkungsgruppe aus Verwaltungsspitze, Projektkoordination, Mitgliedern der politischen Fraktionen und den Projektleitern des Planungsbüros, um über den Stand der Wärmeplanung informiert zu werden. Nachdem die Bestandsanalyse weitgehend abgeschlossen ist, hat die zweite Phase der Kommunalen Wärmeplanung mit einer Potenzialanalyse begonnen.
Im Rahmen der Bestandsanalyse liegen bereits erste Ergebnisse vor. So zeigt sich, dass in Flörsheim am Main rund 95 Prozent der installierten Heizungsanlagen mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden, während Biomasse, Wärmepumpen und Nahwärmenetze insgesamt nur rund fünf Prozent ausmachen. Gleichzeitig besteht aber durchaus ein großes Potenzial zur Energieeinsparung.
Rund drei Viertel der Gebäude in der Stadt wurden vor 1979 erbaut, so dass bei den meisten noch nicht die erste Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 galt. Je nach Sanierungsszenario ließe sich der Energieverbrauch des heutigen Gebäudebestands allerdings um bis zu 30 Prozent reduzieren. Bei der Nutzung Erneuerbarer Energien wird ebenfalls ein Ausbaupotenzial gesehen, welches nun noch weiter konkretisiert werden soll.
Die Stadt Flörsheim am Main ist, wie alle Kommunen ihrer Größe, gesetzlich verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Kommunalen Wärmeplan zu erstellen, der aufzeigt, wie die Stadt Flörsheim bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen kann. Dafür wurde im Mai dieses Jahres das Planungsbüro „Infrastruktur & Umwelt“ beauftragt,
Finalisiert wird das Gutachten zum Wärmeplan bis Sommer 2025 mit der Erarbeitung der Zielszenarien, der Umsetzungsstrategie und konkreter Maßnahmenvorschläge, die aufzeigen, wie der Wärmesektor in der Stadt Flörsheim CO2-neutral umgestaltet werden kann. Nach Abschluss des Gutachtens wird die Verwaltung gemeinsam mit der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern die künftigen Planungen und Umsetzungen beraten. Für Anfang 2025 ist eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Flörsheimerinnen und Flörsheimer geplant.
Grundlagen der Wärmeplanung
1. Allgemeine Informationen
1.1. Ziele und Aufgaben der Kommunalen Wärmeplanung
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich rechtsverbindlich dazu verpflichtet, den Treibhausgasausstoß bis 2045 so weit wie möglich zu reduzieren und auf eine klimaneutrale Energieversorgung umzusteigen.
Die Wärmeversorgung verursacht aktuell einen großen Teil der Treibhausgasemissionen in Deutschland, da sie überwiegend auf fossilen Brennstoffen wie insbesondere Erdgas und Heizöl basiert. Zur Erreichung der Klimaziele ist daher eine umfassende Umstellung der Wärmeversorgung hin zu emissionsarmen Versorgungslösungen erforderlich.
Mit der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Flörsheim am Main wird eine Strategie mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 entwickelt. Der kommunale Wärmeplan wird aufzeigen, in welchen Teilen der Stadt welche Art der Wärmeversorgung am besten funktioniert, also gleichermaßen wirtschaftlich ist und die Treibhausgasemissionen zur Wärmeversorgung effizient absenkt.
Die „Wärmewende“ ist mit erheblichen Investitionen für die privaten und öffentlichen Eigentümer aber auch für die Versorgungswirtschaft verbunden. Für diese Investitionen soll der kommunale Wärmeplan einen Orientierungsrahmen vorgeben und damit die Planungssicherheit erhöht werden.
1.2. Ist die Stadt Flörsheim zur Wärmeplanung verpflichtet?
Ja. Seit 29. November 2023 verpflichtet das Hessische Energiegesetz Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern zur Erstellung, Veröffentlichung und regelmäßigen Aktualisierung eines kommunalen Wärmeplans. Zum 1. Januar 2024 trat das Bundes-Wärmeplanungsgesetz in Kraft, welches bundesweit alle Kommunen zur Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.. Es legt fest, dass für Kommunen ab 100.000 Einwohnern der Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 erstellt werden muss. Bei kleineren Städten und Gemeinden gilt die Frist bis zum 30.06.2028. Die Wärmepläne sind danach alle fünf Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, fortzuschreiben.
1.3. Welche Planungsschritte und -inhalte umfasst die Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung lässt sich in folgende Planungsschritte und -inhalte einteilen:
Bestandsanalyse:
- aktuelle Wärmebedarfs- oder Wärmeverbrauchsdaten
- Treibhausgas-Emissionen
- Gebäudebestand: Gebäudetypen, Baualtersklassen
- aktuelle Versorgungsstrukturen: Gas- und Wärmenetze,
Heizungsanlagen (Typ und Alter).
Potenzialanalyse:
- Energieeinsparung
- erneuerbare Energien (z.B. Geothermie, Umweltwärme, Solarenergie)
und Abwärmequellen
Zonierung und Szenarien:
- Einteilung des Stadtgebiets in „voraussichtliche Wärmeversorgungs-
gebiete“ (dezentrale Versorgung, Wärmenetze, Wasserstoffnetz,
Prüfgebiete zur weiteren Konkretisierung)
- Entwicklung unterschiedlicher Szenarien zur zukünftigen Deckung des
Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien und Abwärme,
- Bewertung, Abwägung und Empfehlung eines Zielszenarios; Kriterien
(Wirtschaftlichkeit, Realisierungsrisiken/ Versorgungssicherheit,
Treibhausgasemissionen)
Umsetzungsstrategie / Maßnahmenplan
- Vorschlag von Maßnahmen / Priorisierung
- Ausarbeitung der Maßnahmen (incl. Festlegung von Zuständigkeiten)
- Kosten und Finanzierung, Zeitplan
1.4. Wie ist der Zeitplan für die kommunale Wärmeplanung für Flörsheim?
Die fachlichen Arbeiten am kommunalen Wärmeplan für die Stadt Flörsheim sollen bis Sommer 2025 abgeschlossen sein. Danach ist die Beratung in den Gremien und die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung geplant.
Die Öffentlichkeit wird Anfang 2025 im Rahmen einer Abendveranstaltung über die wesentlichen Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung informiert.
Darüber hinaus wird werden auf der Homepage der Stadt Informationen über den Projektfortschritt zu finden sein.
1.5. Ist der kommunale Wärmeplan öffentlich einsehbar?
Der Kommunale Wärmeplan der Stadt Flörsheim am Main wird nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung auf der Webseite der Stadt eingestellt.
1.6. Wie findet der Datenschutz bei der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans Berücksichtigung?
Die Stadt Flörsheim bzw. das mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragte Fachbüro Infrastruktur & Umwelt wird generell Daten nur erheben, soweit dies zur Erstellung des Kommunalen Wärmeplans erforderlich ist. Zur Anonymisierung sensibler Daten werden diese entsprechend den Anforderungen des Datenschutzes zusammengefasst (z.B. mehrere Hausnummern oder Baublöcke), um bei der Darstellung keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucher zu geben. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben, werden gewahrt.
2. Bedeutung der Kommunalen Wärmeplanung für die Bürgerschaft
2.1. Entstehen für Eigentümer Pflichten aus dem Kommunalen Wärmeplan?
Nein, der Kommunale Wärmeplan selbst hat keine rechtliche Auswirkung auf Eigentümer und schafft keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Die im Wärmeplan dargestellten „voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete“ zeigen lediglich die besondere Eignung für eine bestimmte Versorgungsart an.
2.2. Erfahre ich durch die Kommunale Wärmeplanung, welche Heizung ich künftig benötige?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und zeigt auf, wo welche lokalen Potenziale für erneuerbare Wärmequellen vorliegen und in welchen Gebieten welche Versorgungsart zukünftig eine besondere Rolle spielen soll.
Investitions-Entscheidungen für den Aufbau/Ausbau der Versorgungs-Infrastruktur, z.B. für den Aufbau/Neubau eines Wärmenetzes, werden damit durch die Kommunale Wärmeplanung vorbereitet. Ob und wann z.B. ein Wärmenetz tatsächlich realisiert wird, entscheidet sich im Anschluss an die Wärmeplanung auf Grundlage weitergehender Planungs- und Genehmigungsschritte.
Der aktuell in Arbeit befindliche Kommunale Wärmeplan gibt somit keine verbindlichen Aussagen für einzelne Haushalte in Bezug auf eine kurzfristige Heizungsumstellung.
Eigentümer von Immobilien werden jedoch anhand des Wärmeplans die bevorzugten Versorgungsarten für die Wärmeversorgung der Immobilie sowie die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen erkennen können. So ist z.B. zu erkennen, ob das Gebiet für den Auf- oder Ausbau eines Wärmenetzes geeignet ist, ob auch zukünftig mit einer leitungsgebundenen Gasversorgung (respektive Wasserstoffversorgung) zu rechnen ist oder ob für das Gebiet eine dezentrale Versorgung, z.B. über Wärmepumpen, infrage kommt.
2.3. Welche Regelungen gelten für bestehende Gas- oder Ölheizungen? Was muss beim Austausch beachtet werden?
Für die Heizungsanlagen der Gebäude sind und bleiben die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Es gelten diesbezüglich die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG):
- Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
- Erst ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens dann auf 100 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.
- Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen im Neubau seit dem 1. Januar 2024 Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
- Für neue Heizungen in Bestandsimmobilien gilt dies erst nach Ablauf der Frist zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans: in Kommunen bis 100.000 Einwohnern – also auch in der Stadt Flörsheim am Main – ab dem 1. Juli 2028.
- Sollte die Stadt auf Grundlage des Wärmeplans eine förmliche “Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet” gem. § 26 WPG treffen, so gelten die Anforderungen der Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungsanlagen in Bestandsimmobilien bereits einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung
Aktuell dürfen in Bestandsimmobilien also noch Öl- oder Gasheizungen neu installiert und theoretisch bis zum 1. Januar 2045 betrieben werden. Die voraussichtliche Preisentwicklung von Erdgas und Heizöl und die steigende CO2-Abgabe werden die Kosten für Beheizung mit fossilen Brennstoffen jedoch wahrscheinlich deutlich erhöhen. Neben der Senkung der Treibhausgasemissionen lohnt sich daher auch bei Bestandsimmobilien meist der Umstieg auf Alternativen, auch im Hinblick auf die Lebensdauer der Anlage.
Die Bundesregierung hat daher eine Pflicht zu „Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung“ erlassen und entsprechende Informationen zusammengestellt.
Darüber hinaus wird der Wechsel des Heizungssystems staatlich gefördert. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich vor dem Heizungstausch zu informieren und professionelle Beratung z.B. bei der Verbraucherberatung oder den in der Region tätigen Energieberatern einzuholen (siehe Linkliste).
2.4. Wenn Fern- oder Nahwärme in die Straße kommen soll, gibt es dann einen Anschlusszwang?
Wenn ein Wärmenetz errichtet wird, ist dies nicht zwingend mit einem Anschluss- und Benutzungszwang verbunden.
Selbst wenn sich die Stadt Flörsheim in weiterer Zukunft in den Gebieten, in denen konkret ein Wärmenetz aufgebaut werden soll, für den Erlass einer „Wärmesatzung“ mit Anschluss- und Benutzungszwang entscheiden sollte, muss diese Satzung um rechtssicher zu sein, Ausnahmen vorsehen. Dezentrale Wärmequellen, die hinsichtlich ihrer Klimaverträglichkeit im Sinne des GEG als gleichwertig zu einem Wärmenetzanschluss angesehen werden, sind in einer Fernwärmesatzung als Alternative zuzulassen.
Wer sich also für eine gleichwertige Alternative für eine dezentrale Versorgung entschieden hat oder zukünftig entscheidet, für den besteht keine Rechtsunsicherheit darin, dass Kommunen noch keine Wärmepläne oder Ausbaupläne der Fernwärme vorgelegt haben.
2.5. Welche Auswirkungen hat die Kommunale Wärmeplanung auf Mieter?
Mieter haben keine Handlungspflichten. Verpflichtungen bestehen für Eigentümer gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG regelt Mieterhöhungen nach energetischen Modernisierungen. Bei Fördermitteln dürfen 10 Prozent der Kosten abzüglich der Förderung auf die Miete umgelegt werden. Ohne Förderung sind es 8 Prozent.
Mieterhöhungen sind begrenzt: Nach Heizungsanlagen-Austausch darf die Miete um maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen, bei anderen Maßnahmen um bis zu 3 Euro pro Quadratmeter, um Heizkostenersparnisse zu berücksichtigen.Was kann ich jetzt schon tun?
2.6. Was kann ich tun, um den Energieverbrauch meines Gebäudes zu senken?
Neben einer Installation einer klimafreundlichen Heizungsanlage sollte auch die Gebäudedämmung betrachtet werden. Zwar sind hier in der Regel die Investitionssummen höher als bei der Sanierung des Heizungssystems, der Energieverbrauch kann aber nachhaltiger gesenkt werden. Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto geringer wird der Heizwärmebedarf (und der Kühlbedarf) sein. Dies wiederum beeinflusst, welches System nach der Sanierung im Optimalfall zum Einsatz kommen sollte und welche Investitions- und Folgekosten damit verbunden sind.
Neben dem Heizungstausch und der energetischen Sanierung gibt es eine Reihe weiterer nicht- und geringinvestiver Maßnahmen, mit denen der Energieverbrauch im Alltag gesenkt und unmittelbar Energie für Heizung und Warmwasser eingespart werden kann. Dazu zählen unter anderem:
- Herunterdrehen der Heizung (insbesondere bei Abwesenheit),
- Entlüften der Heizkörper,
- Einsatz von Thermostaten,
- hydraulischer Abgleich des Rohrnetzes im Haus,
- kurze Stoßlüftungen statt Fenster in Kippstellung,
- Abdichtung von Türen,
- Einsatz wassersparender Armaturen für Dusche oder Waschbecken,
- Vermeidung unnötig laufenden (warmen) Wassers.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter anderem auf den Webseiten der Verbraucherzentrale.
2.7. Wo finde ich qualifizierte Energieberater?
Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) betreibt eine Suchmaschine, über die Sie qualifizierte Energieberater in Ihrer Nähe und passend zu Ihrer Frage finden können.
2.8. Wie funktioniert eine Wärmepumpe? Was sind die Vorteile?
Eine Wärmepumpe nutzt zur Beheizung Umweltwärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich. Für diesen Prozess wird Strom benötigt, allerdings nur für einen Anteil von ungefähr einem Viertel der erzeugten Wärmemenge. Abweichungen davon ergeben sich je nach Effizienz des Wärmepumpensystems. Niedrige Systemtemperaturen zur Beheizung und Warmwasserbereitstellung wirken sich vorteilhaft auf die Effizienz des Wärmepumpensystems aus, ebenso die Nutzung von Grundwasser oder Erdreich als Wärmequelle. Wird der Strombedarf für den Wärmepumpenbetrieb aus dem öffentlichen Netz gedeckt, ist der Beitrag, den eine Wärmepumpenheizung zum Klimaschutz leisten kann, davon abhängig, wie groß der Anteil an Windenergie, Sonnenergie und anderen erneuerbaren Energien am Strommix ist. Eine Wärmepumpe kann unterstützend auch mit Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage betrieben werden, was sowohl ökologisch vorteilhaft ist als auch eine Unabhängigkeit von steigenden Stromkosten mit sich bringt.
Umfangreiche Informationen zur Funktionsweise von Wärmepumpen und zu ihren Vorteilen aber auch dazu, welche Voraussetzung ein Gebäude erfüllen muss, damit eine Wärmepumpe sinnvoll ist sowie zu möglichen Argumenten, die gegen Wärmepumpen sprechen können, erhalten Sie unter anderem auf den Webseiten der Verbraucherzentrale und des Umweltbundesamtes.