Sprungziele
Seiteninhalt

Informationen zur Kommunalwahl

Am 15. März 2026 finden in Hessen Kommunalwahlen statt. 

Für die ordnungsgemäße Durchführung und Organisation der Kommunalwahlen sind die Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen eigenverantwortlich zuständig.


Informationen zur Kommunalwahl 2026 in Einfacher Sprache gibt es hier.

Sie ziehen im Wahlzeitraum um? Dann finden Sie hier Informationen bezüglich Wahlberechtigung.

Hier finden Sie Informationen des Landes zu den anstehenden Wahlen.

Wir halten zwei Kurzvideos zur Erklärung des Wahlystems für Sie bereit.

Zeitplan Kommunalwahl 2026




Wann Was Rechtsgrundlage
bis spätestens 26.12.2025 Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen § 22 KWO
5.01.2026, 18:00 Uhr

Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Achtung: Ausschlussfrist!

§ 13 KWG
16.01.2026, 18:00 Uhr Sitzung Wahlausschuss und Entscheidung über Zulassung der Wahlvorschläge (öffentlich) § 15 KWG, § 25 KWO
bis 26.01.2026 Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge § 15 KWG
ab 26.01.2026 Auslage Musterstimmzettel im Stadtbüro/Rathausplatz 3 oder im Wahlamt/Rathausplatz 2 § 15 KWG
01.02.2026 Stichtag Eintragung Wählerverzeichnis. Danach nur noch auf Antrag.  

ab 02.02.2026

 

 

 

Frühester Termin zur Ausgabe von Wahlscheinen (=Briefwahlunterlagen)

 

§ 18 KWO

 

bis 19.02.2026 Wahlbekanntmachung § 11 KWO
bis 22.02.2026 Zugang der Wahlbenachrichtigung inklusive Vordruck Wahlscheinantrag § 10 KWO
23.02. – 27.02.2026 Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis § 8 KWG, § 12 KWO
27.02.2026 Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet § 8 KWG, § 13 KWO

bis 10.03.26, 12:00 Uhr über Onlineplattform



bis 13.03.26, 13:00 Uhr im Stadtbüro/Rathausplatz 3


ab 13 Uhr 


15.03.2026 8:00 – 18:00 Uhr

Ende der Wahlscheinausgabe.


Wegen des Postlaufs werden Wahlunterlagen ab dann nur noch direkt im Stadtbüro ausgegeben.


Erstellung Wählerverzeichnis


Kommunalwahl + Wahl Kreistag








§ 17 KWO


§ 22 KWG, § 54 KWO

bis 27.03.2026

Wahlausschuss

Feststellung des Wahlergebnisses

§ 22 KWG, § 54 KWO
danach Öffentliche Bekanntmachung Wahlergebnis § 23 KWG, § 55 KWO
2 Wochen nach Bekanntmachung Wahlergebnis Letzter Tag zur Einreichung von Einsprüchen gegen die Wahl § 25 KWG, §55 KWO

Es handelt sich um einen Auszug der wichtigsten Fristen der Kommunalwahl.

Es gelten die KWO, die HGO und das KWG in der jeweils geltenden Fassung.


 * KWO = Kommunalwahlordnung (HE)

 * KWG = Hessisches Kommunalwahlgesetz

 * HGO = Hessische Gemeindeordnung

Wahlergebnis

Die Wahlergebnisse können Sie hier abrufen.