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23.06.2026

Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Die bei den Kommunalwahlen am 15.03.2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main gewählte Bewerberin der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)   

Frau Brigitte Wagner-Christmann

hat aufgrund Ihrer Ernennung zur ehrenamtlichen Stadträtin mit Wirkung vom 18.06.2026 auf ihr Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main nachrückt:


Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Herr Tobias Ruppert

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist beim besonderen Wahlleiter, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Flörsheim am Main, 22.06.2026

gez.

Simon Rahner
Besonderer Wahlleiter