Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 für den Eigenbetrieb Stadthallen Flörsheim am Main
Aufgrund des § 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBI. 2025 Nr. 24) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main am 18. Juni 2026 den Jahresabschluss 2024 beraten und hierzu folgende Beschlüsse gefasst hat:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
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1.1. |
den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Stadthallen Flörsheim am Main“ zum 31.12.2024 gemäß § 5 Ziffer 11 des Eigenbetriebsgesetzes in der dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses vorgelegten Form festzustellen. |
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2.1. |
den Jahresverlust 2024 im Teilbetrieb Stadthalle Flörsheim von am Main auszugleichen, |
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2.2. |
den Jahresverlust 2024 im Teilbetrieb Weilbachhalle von |
- 254.040,25 € |
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2.3. |
den Jahresverlust 2024 im Teilbetrieb |
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2.4. |
den Jahresverlust 2024 |
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2.5. |
den Jahresverlust 2024 im Teilbetrieb Güterschuppen von aus dem Haushalt der Stadt Flörsheim |
- 11.152,43 € |
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Dipl.-Kfm. Karl J. Wagner von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft TREUMATA GmbH hat für den Jahresabschluss 2024 unter Datum vom 19.02.2026 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadthallen Flörsheim am Main, Flörsheim am Main – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadthallen Flörsheim am Main für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Regelungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr von 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chance und Risiken der zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Der Jahresabschluss 2024 einschließlich der Anlagen, der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 liegen in der Zeit vom
26. Juni 2026 bis 24. Juli 2026
während der Dienststunden
montags bis mittwochs von 08.30 bis 12.00 Uhr
und von 13.30 bis 14.30 Uhr
donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.30 bis 18.00 Uhr
freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Flörsheim am Main, Verwaltungsgebäude Erzbergerstraße 14, 2. Stock, Zimmer 201, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Flörsheim am Main, den 18. Juni 2026
gez.
Dr. Bernd Blisch
Bürgermeister