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26.05.2026

Nachrücken eines Ortsbeirates in den Ortsbezirk Flörsheim-Stadtmitte
Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Der bei den Kommunalwahlen am 15.03.2026 in den Ortsbeirat Flörsheim-Stadtmitte der Stadt Flörsheim am Main gewählte Ortsbeirat der Wählergruppe Die freien Bürger (dfb)


Herr Fabio Schmidt

hat mit Wirkung vom 10.05.2026 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Herr Antonio Bianchino und Herr Tim Grallert

haben ebenfalls jeweils mit Wirkung vom 10.05.2026 auf ihre Mandate verzichtet.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Flörsheim-Stadtmitte der Stadt Flörsheim am Main nachrückt:

 
Die freien Bürger (dfb)

Herr Holger Eckert, Flörsheim am Main.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist beim besonderen Wahlleiter, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Flörsheim am Main, 26.05.2026

gez.

Simon Rahner
Besonderer Wahlleiter