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Wechsel des Bauleiters anzeigen

Volltext

Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.

Voraussetzungen

Der Bauleiter hat gewechselt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.09.2023
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?