Sprungziele
Seiteninhalt

Personalausweis Informationserteilung

Volltext

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)

Teaser

Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.