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Wiederanpflanzung von Weinreben auf einer Weinbaufläche/Rebfläche

Volltext

Sie sind verpflichtet, die Wiederbepflanzung derselben oder einer anderen zum Betrieb gehörenden Weinbaufläche/Rebfläche zur Fortschreibung der Weinbaukartei zu beantragen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der geplanten Wiederbepflanzung in das Formular ein.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

  • Der Antrag auf Wiederbepflanzung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Rodung gestellt werden.
  • Die Anpflanzung muss innerhalb von 3 Jahren nach der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Wiederbepflanzung der Weinbaufläche/Rebfläche über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde.
  • Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.
  • Sie erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen vor der Wiederbepflanzung eine Genehmigung, die Sie zur Anpflanzung berechtigt.
  • Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.

Voraussetzungen

  • Sie oder Ihr Betrieb beabsichtigen, eine oder mehrere Weinbauflächen/rebflächen wieder zu bepflanzen.
  • Die Belange Dritter (z.B. Naturschutz) sind geklärt.
  • Es stehen ausreichend Pflanzrechte in ihrem Pflanzrechtekonto zur Verfügung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat Weinbau

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.06.2021
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Sie beantragen die Wiederbepflanzung einer Weinbaufläche/Rebfläche bei der zuständigen Behörde.