Wechsel des Bauleiters anzeigen
Volltext
Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.
Voraussetzungen
Der Bauleiter hat gewechselt.
Urheber
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Teaser
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?