Verschmelzung von Flurstücken anfragen
Onlinedienste
Volltext
Die Verschmelzung ist ein katastertechnischer Vorgang, bei dem zwei oder mehr Flurstücke, die im Grundbuch als ein Grundstück nachgewiesen sind, im Liegenschaftskataster zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Das neue Flurstück erhält eine neue Flurstücksnummer.
Eine entsprechende Fortführung des Liegenschaftskatasters ist dem Grundbuchamt mitzuteilen, da diese für die Bestandsangaben des Grundbuchs von Bedeutung ist.
Die Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:
Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.
Ansprechpunkt
Ämter für Bodenmanagement
Erforderliche Unterlagen
Im Fall der Bevollmächtigung:
- Vorlage der entsprechenden Vollmacht
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Fristen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hinweise (Besonderheiten)
Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.
Verfahrensablauf
- Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung.
- Die Voraussetzungen für die Verschmelzung werden geprüft.
- Anschließend wird die Verschmelzung im Kataster vollzogen.
- Schriftliche Bekanntgabe mittels Fortführungsmitteilung
Voraussetzungen
Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.
Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Teaser
Wenn Sie Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer sind, können Sie zwei Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, zu einem Flurstück verschmelzen lassen
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen die Fortführungsmitteilung