Personalausweis Informationserteilung
Volltext
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Urheber
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)
Teaser
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.