Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Volltext
Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Voraussetzungen
-
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Urheber
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)
Teaser
Wenn Sie Fragen zum elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) haben, dann wenden Sie sich an die die Personalausweisbehörde.