Personalausweis - Adresse ändern
Volltext
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)
Teaser
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.