Sprungziele
Seiteninhalt

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer beantragen

Volltext

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Krankenpflegehelferin / staatlich anerkannter Krankenpflegehelfer erteilt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),
  • Selbstauskunft zu laufenden Straf- und Ermittlungsverfahren zur Vorlage beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege
     

Kosten

  • Gebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
 

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Krankenpflegehelferin oder zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer staatlich geregelt.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
  • Die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)

Urheber

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Teaser

Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Krankenpflegehelferin / staatlich anerkannter Krankenpflegehelfer beantragen?

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage