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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin/ Ergotherapeut beantragen

Volltext

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin/ Ergotherapeut erteilt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
  • Führungszeugnis gemäß § 30 (4) Bundeszentralregistergesetz (nicht älter als drei Monate),
  • Zuverlässigkeitserklärung
     

Kosten

  • Gebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP) gehören die staatliche Anerkennung und Aufsicht über die hessischen Ausbildungsstätten.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
  • Die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
     

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)

Urheber

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 

Teaser

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Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage