Datenübermittlung der Meldebehörde an Adressbuchverlage verhindern - Übermittlungssperre beantragen
Volltext
Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Die Eintragung ist kostenlos.
Rechtsgrundlage(n)
§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz
Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Adressdaten an Adressbuchverlage formlos zu widersprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind oder erheben Sie den Widerspruch im Verwaltungsportal online.
Voraussetzungen
Sie müssen melderechtlich erfasst/registriert sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Urheber
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde der jeweiligen Kommune.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)
Teaser
Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde Ihren Namen inkl. Doktorgrad und Ihre Anschrift an Adressbuchverlage übermittelt, können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.