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Bibliotheksausweis beantragen

Volltext

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

Kosten

  • Benutzungsgebühr: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 30,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

Formulare

Schriftform erforderlich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

  • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 10 Tag(e)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.