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Auskunft zum Bau- oder Kunstdenkmal beantragen

Onlinedienste

Volltext

Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.

Eine Erstinformation zu vielen Bau- und Kunstdenkmälern in Hessen erhalten Sie über die öffentlich zugängliche Denkmaldatenbank DenkXweb. Das DenkXweb befindet sich noch im Aufbau. Es werden regelmäßig weitere hessische Städte und Landkreise online gestellt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis eingetragen ist, können Sie eine Anfrage stellen. Dazu sollten Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegen.

Diese Auskunft bezieht sich auf die Eigenschaft als Bau- und Kunstdenkmal nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Kulturdenkmal) und § 2 Absatz 3 HDSchG (Bestandteil einer Gesamtanlage).

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Formulare: Online-Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie -gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung - eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.

Voraussetzungen

  • berechtigtes Interesse

Bearbeitungsdauer

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:



  • 3 Monat(e)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.07.2021
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Teaser

Angefragt werden kann einerseits eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen ist.