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29.09.2026

Mietpreisrichtlinie der Stadt Flörsheim am Main

Mietpreisrichtlinie der Stadt Flörsheim am Main

gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. September 2026 zur Festsetzung von Mieten für die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungseinrichtungen und Ausstattungen:

            Stadthalle

            Weilbachhalle

            Goldbornhalle

            Flörsheimer Keller

            Haus am Weilbach

            Grillhütte Abenteuerspielplatz

            Gustav-Stresemann-Anlage

            Tor zum Rheingau

            Christian-Georg-Schütz-Park

            Kulturscheune Flörsheim

            Alte Goldbornschule

            Alte Kirchschule

            Küche incl. Foyer Großsporthalle


I. 1 Zuständigkeiten
Die Vermietung der Einrichtungen erfolgt durch die Stadtverwaltung Flörsheim am Main.

I.2 Miethöhe

Die Stadtverwaltung setzt nach Maßgabe der folgenden Richtlinien die Mieten fest.
Die nachfolgend aufgeführten Mietpreise sind Nettomieten. Eine Anrechnung der Mehrwertsteuer bleibt vorbehalten, sofern im Einzelfall eine Optionierung erfolgt oder ein Vertrag besonderer Art vorliegt. Die Prüfung erfolgt individuell pro Vermietung.

Sofern diese Richtlinie eine Höchst- und Mindestmiete vorsieht, findet der niedrigere Satz ausschließlich auf Mietminderungen im Rahmen der Vereinsförderung Anwendung. Für alle übrigen Anmietungen ist grundsätzlich der Höchstsatz maßgeblich.

Die Stadtverwaltung wird zum Abschluss von Pauschalvereinbarungen mit regelmäßig die Räume nutzenden Veranstaltern ermächtigt.

Die Stadtverwaltung kann in Einzelfällen niedrigere Mieten festsetzen. Die Stadtverwaltung kann insbesondere dann Ermäßigungen aussprechen, wenn der Veranstalter bei den Vorbereitungen und Nacharbeiten mitwirkt.

In Abweichung von den Richtlinien werden der Volkshochschule des Main-Taunus-Kreises die für Kurse im Rahmen des jeweiligen Semesterprogramms erforderlichen Räume mietfrei überlassen.

Die regelmäßige Miete beträgt 100 % der nachfolgend aufgeführten Mietpreise. Für Aufbau- und Abbauzeiten wird ein reduziertes Entgelt von 50 % der regelmäßigen Miete für den vollen Tag berechnet. Bei verkürzten Aufbau- und Abbauzeiten wird die Miete anteilig, jedoch jeweils mindestens 25 % des vollen Satzes, erhoben.

Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, wird ein Mietzuschlag von 20 % berechnet, sofern keine Abbauzeit gebucht wurde.

Sofern die Satzung eine Wochenendnutzung vorsieht, handelt es sich hierbei um eine Pauschalvereinbarung rein netto. Der Nutzungszeitraum erstreckt sich in diesem Fall von freitags ab 13:00 Uhr bis sonntags um 24:00 Uhr.

Die einzelnen Mieten beinhalten grundsätzlich die Kosten für Strom, Gas, Wasser- und Abwassergebühren sofern im Einzelfall keine andere Regelung vereinbart wird. Erfordert die Art der Veranstaltung besondere Anforderungen, ist ein zusätzlicher Aufwand gesondert zu vergüten. Dieser Aufwand kann ggf. mit der Kaution verrechnet werden.

Die Mietpreise beinhalten grundsätzlich keine Dienstleistungen des Personals für Licht- und Tontechnik. Hierfür gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

I.3 Reinigungskosten

Zusätzlich zur Miete fallen für die Nutzung der einzelnen Räume Reinigungskosten an. Deren Höhe wird für jede Vermietung individuell nach Art der Nutzung und dem entstehenden Reinigungsaufwand ermittelt.

Der Kostenrahmen beträgt hierbei zwischen 75,00 € und 2.000,00 € netto.

Für die Nutzung der Küchen fällt ein zusätzlicher Reinigungsaufwand von 100,00 € netto an.

Für die Wochenendnutzung fallen zusätzlich zu der Wochenendpauschale Reinigungskosten in Höhe von mindestens 200 € netto an. Die Reinigung der Küche ist in diesem Fall in den Reinigungskosten mit inbegriffen.

I.4 Überlassung der kreiseigene Hallen und städtische Hallen für sportliche Zwecke

Die Überlassung der kreiseigenen Sporthallen an die Flörsheimer Sportvereine erfolgt für sportliche Zwecke mietfrei. Sportliche Zwecke sind regelmäßiges Training, Punktspiele sowie Turniere. Für die Buchung und Reservierung der Termine wird eine Gebühr nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Flörsheim am Main erhoben.

Diese Gebühr beträgt zurzeit 3,50 € pro gebuchtem Termin.

Für die Nutzung der städtischen Sporthallen für sportliche Zwecke durch Flörsheimer Sportvereine wird eine Miete von 2,94 € netto pro Stunde und Reinigungskosten von 1,26 € netto pro Termin erhoben.

I.5 Kaution

Die Kaution wird von der Stadtverwaltung nach Art der Nutzung der Räume und Einrichtungen, sowie der Personenanzahl festgelegt.

Der Mindestwert für die Kaution liegt bei 300 €, kann jedoch je nach Nutzung auf bis zu
2.000 € erhöht werden.

I.6 Zusatzleistungen

Sofern der Veranstalter eine andere Form der Bestuhlung als vorhanden wünscht, so hat er die notwendigen Arbeiten selbst auszuführen, ansonsten errechnet sich der Mehraufwand nach der Arbeitszeit der eingesetzten Mitarbeiter/innen.

Weitere Leistungen der Stadt Flörsheim, die sich aus der Nutzung des Veranstaltungsraumes / der Veranstaltungstechnik ergeben, werden von der Stadtverwaltung nach Aufwand bzw. Wert, z.B. für zusätzliche oder erhebliche Raumreinigung, Müllentsorgung, Geräte- und Mobiliarüberlassung, gesondert berechnet.

I.7 weitere Regelungen

Die nachstehenden Raumgrößen sind ungefähre Maßstabangaben.

Die den Richtlinien beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Mietvertrages.

Diese Richtlinie gilt ab dem 1. Januar 2027

II.1 Mieten für die Stadthalle

Die Mieten werden pro Veranstaltungstag zzgl. der Reinigungskosten nach I.3 wie folgt festgesetzt:

II.1

Stadthalle Erdgeschoss

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

1.1.

großer Saal

640

Mindestmiete 800
Höchstmiete 2.500

1.2.

halber Saal (vordere Hälfte)

321

Mindestmiete 400
Höchstmiete 1.250

1.3.

halber Saal (hintere Hälfte

319

Mindestmiete 400
Höchstmiete 1.250

1.4.

Hauptbühne

102

Mindestmiete 125
Höchstmiete 250

1.5.

Seitenbühne

83

Mindestmiete 125
Höchstmiete 250

1.6.

kleiner Saal

114

Mindestmiete 185 Höchstmiete 375

1.7.

Foyer

184

185

1.8.

Clubraum 104

40

75

1.9.

Clubraum 105

35

75

1.10.

Clubraum 104 + 105

75

150

1.11.

Clubraum 107

32

75

1.12.

Vorplatz Stadthalle

375

1.

Stadthalle Untergeschoss

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

1.13.

Clubraum 003

49

75

1.14.

Clubraum 004

104

150

1.15.

Clubraum 003 + 004

154

225

1.16.

Clubraum 005

48

75

1.17.

Clubraum 006

49

75

1.18.

Clubraum 008

66

95

1.19.

Clubraum 009
inkl. Theke und Geschirrnutzung

105

230

1.20.

Clubraum 008 + 009
inkl. Theken und Geschirrnutzung

171

325

1.21.

Wochenendnutzung
Clubraum 008 + 009 inkl. Theke und Geschirrnutzung

171

400

1.22.

Wochenendnutzung
Clubraum 009 inkl. Theke und Geschirrnutzung

105

250

1.23.

Clubraum 007
(früh. Kegelbahnvorraum)

90

125

1.24.

Clubraum 002
(ehem. Kegelstube)

139

150

1.25.

Konzertflügel

Auf Anfrage

Die Vermietung des Konzertflügels erfolgt nur zur Nutzung innerhalb der Stadt­halle. Der fachgerechte Transport und das Stimmen des Flügels sind in dem Mietpreis enthalten.

Mieten für die II. 2 Weilbachhalle

Die Mieten werden pro Veranstaltungstag zzgl. der Reinigungskosten nach I.3 wie folgt festgesetzt und berücksichtigen, dass der Veranstalter die Bestuhlung selbst vornimmt und wieder abbaut. Sie betragen pro Veranstaltungstag:

II.2

Weilbachhalle

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

2.1.

Clubraum
mit Theke und Foyer

100

320

2.2.

Nutzung Küche

34

100

2.3.

Wochenendnutzung Clubraum und Foyer inkl. Theke, Küche

600

2.4.

Wochenendnutzung Clubraum und Foyer, inklusive Theke

500

2.5.

1/3 Halle

288

275

2.6.

2/3 Halle

720

365

2.7.

ganze Halle

1012

490

Die Sporthalle steht nicht für eine private Anmietung zur Verfügung.

Mieten für die II.3 Goldbornhalle

Die Mieten werden pro Veranstaltungstag zzgl. der Reinigungskosten nach I.3 wie folgt festgesetzt und berücksichtigen, dass der Veranstalter die Bestuhlung selbst vornimmt und wieder abbaut. Sie betragen pro Veranstaltungstag:

II.3

Goldbornhalle

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

3.1.

Clubraum 1 und 2 mit Theke

95

320

3.2.

Nutzung Küche

34

85

3.3.

Wochenendnutzung Clubraum 1 und 2 inkl. Theke und Küche

600

3.4.

Wochenendnutzung Clubraum 1 und 2 inkl. Theke

500

3.5.

1/3 Halle

405

275

3.6.

2/3 Halle

810

365

3.7.

ganze Halle

1.215

490

Die Sporthalle steht nicht für eine private Anmietung zur Verfügung.


Mieten für den II. 4 Flörsheimer Keller
(Vermietungsbeschränkung)

Die Mieten werden pro Veranstaltungstag zzgl. der Reinigungskosten nach I.3 wie folgt
festgesetzt:

II.4

Flörsheimer Keller
(Vermietungsbeschränkung bis
 22 Uhr)

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

4.1.

Raum mit Nutzung der Theke und Geschirr

260

4.2.

Nutzung der Tonanlage

65

Mieten für den II.5 Haus am Weilbach

Die Mieten werden pro Veranstaltungstag zzgl. der Reinigungskosten nach I.3 wie folgt
festgesetzt:

II.5

Haus am Weilbach

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

5.1.

Erdgeschoss Altbau

36

65

5.2.

Obergeschoss Altbau

32

65

5.3.

Nutzung Küche EG inkl. Geschirrnutzung

12

80

5.4.

Obergeschoss Neubau

56

40

5.5.

Platzanlage Ausschank

100


Mieten für den II.6 Grillhütte

Die Mieten werden pro Veranstaltungstag zzgl. der Reinigungskosten nach I.3 wie folgt
festgesetzt:

II.6

Grillhütte

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

6.1.

Anlage

150

Mieten für den II.7 Gustav-Stresemann-Anlage

(Vermietungsbeschränkung bis 21 Uhr)

II.7

Gustav-Stresemann-Anlage

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

7.1.

pro Tag

65

7.2.

pro Wochenende

100

Die Vermitung beinhaltet nur das WC- & Ausschankgebäude



Mieten für den II.8 Tor zum Rheingau

(Vermietungsbeschränkung bis 22 Uhr)

II.8

Tor zum Rheingau

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

8.1.

pro Tag

65

8.2.

pro Wochenende

100


Mieten für den II.9 Christian-Georg-Schütz-Park

(Vermietungsbeschränkung bis 21 Uhr)

II.9

Christian-Georg-Schütz-Park

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

9.1.

pro Tag

65

9.2.

pro Wochenende

100

Die Vermitung beinhaltet nur das WC-/ Ausschankgebäude

Mieten für den II.10 Kulturscheune Flörsheim

Die Mieten werden pro Veranstaltungstag zzgl. der Reinigungskosten nach I.3 wie folgt
festgesetzt:

II.10

Kulturscheune

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

10.1.

Theater (70 qm)
incl. Bühne (27 qm)  EG

97

175

Mieten für den II.11 Alte Goldbornschule

Die Mieten werden pro Veranstaltungstag zzgl. der Reinigungskosten nach I.3 wie folgt
festgesetzt:

II.11

Alte Goldbornschule

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

11.1.

Platzanlage – WC inkl. Reinigung

150

11.2.

Räume
Miete je Raum

54-58

100


Mieten für den II.12 Alte Kirchschule

Die Mieten werden pro Veranstaltungstag zzgl. der Reinigungskosten nach I.3 wie folgt
festgesetzt:

II.12

Alte Kirchschule

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

12.1.

Miete für private Veranstaltungen

310

Mieten für den II.13 Großsporthalle am Graf-Stauffenberg-Gymnasium

(Vermietungsbeschränkung)

Die Mieten werden pro Veranstaltungstag zzgl. der Reinigungskosten nach I.3 wie folgt
festgesetzt:

II.13

Großsporthalle am Graf-Stauffenberg-Gymnasium

Größe qm

Mietpreis in EUR (netto)

13.1.

Küche inkl. Foyer

100

Mieten für den II.14 Mobiliar, Ausrüstungsgegenstände etc.  

Die Mieten werden pro Nutzungstag wie folgt festgesetzt:

II.14

Mobiliar

Mietpreis in EUR (netto)

14.1.

Stehtische

je Stück

10

14.2.

Rednerpult

30

14.3.

Bühnenteile, höheneinstellbar,
Größe 1 x 2 m

pro Teil und Tag

20

14.4.

Leinwand klein

20

14.5.

Leinwand mittel

40

14.6.

Leinwand groß

60

14.7.

Beamer inkl.. Anschlusskabel 5m

60

14.8.

Kabelloses Lautsprechersystem (Daisy)

60

14.9.

Mobile Tonanlage incl. 2  Lautsprecher

150

14.10.

Klavier

50

14.11.

Stromverteilung

50

14.12.

Flipchart

Pro Stück

15

14.13.

Tischmikro

je Stück

25

14.14.

Stellwände

je Stück

10

Die vorstehenden Preise gelten für die Nutzung in der jeweiligen Halle des Standorts der anzumietenden Mobiliarteile oder Gegenstände. Bei einer vorgesehenen Verwendung an einem anderen Ort fallen ggf. zusätzliche Kosten für Transport und Aufstellung nach Aufwand an.

Nicht gelistete Gegenstände oder Geräte werden nach Vereinbarung vermietet.

14.15.

Verrechnungssatz für Dienstleistungen

pro Stunde

60

14. 16

Zuschlag für Nachtarbeit
21 bis 6 Uhr

pro Stunde

12

Flörsheim am Main, den 24. September 2026

gez.
Dr. Bernd Blisch
Bürgermeister