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29.09.2026

I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren in Obdachlosenunterkünften der Stadt Flörsheim am Main (Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren in Obdachlosenunterkünften

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6, Nr. 10 Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), sowie auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satzung Über die Unterbringung von Obdachlosen in Unterkünften der Stadt Flörsheim am Main (Obdachlosensatzung) und der §§ 1, 2, 3, 4, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. 2013, S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main in ihrer Sitzung am 24.09.2026 folgenden

I. Nachtrag zur Gebührensatzung

beschlossen:

Artikel I

 

§ 3 Höhe der Unterbringungsgebühren

 

(2)  Die Unterbringungsgebühren betragen im Satzungsgebiet für die Obdachlosenunterkünfte pro Person

 

Unterbringungspauschale:       335,00 Euro / Monat

Nebenkostenpauschale:           116,00 Euro / Monat

Gesamt:                                     451,00 Euro / Monat

 

(4)    Die Höhe der Unterbringungsgebühren wird in regelmäßigen Abständen (min. einmal jährlich) überprüft. Bei Abweichungen der in § 3 Abs. 2 festgelegten Gebühren von mehr als 10,00 Euro pro Person / Monat erfolgt eine Anpassung an die tatsächlich anfallenden Kosten.

 

(5)    Bei der Kostenermittlung werden die jährlich anfallenden Kosten aller Obdachlosenunterkünfte im Satzungsgebiet sowie etwaiger Unterbringungskosten innerhalb und außerhalb des Satzungsgebietes addiert und durch die maximale Kapazität (Personenanzahl) dividiert. Dabei wird von einer Auslastung von 75 % ausgegangen.

Artikel II

§5 Inkrafttreten

(2)  Der I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren in Obdachlosenunterkünften der Stadt Flörsheim am Main tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Flörsheim am Main, den 24.09.2026

gez.

Dr. Bernd Blisch

Bürgermeister