Änderungen bei Gebühren für Gewerbemeldungen
Die Stadtverwaltung informiert, dass die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessichen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mit Wirkung ab dem 19. Oktober 2026 geändert wurde. Dadurch ergeben sich Änderungen bei den Gebühren für Gewerbemeldungen.
Die Gebühren für Gewerbean-, um- und abmeldungen erhöhen sich von 28 auf 31 Euro, für das Ausstellen einer Empfangsbescheinigung fallen nun neun, statt vorher acht Euro, an.
Weitere wichtige Informationen zu Gewerbeangelegenheiten sind hier abrufbar.