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Flughafen

Der Protest gegen Fluglärm und die Auswirkungen stetig zunehmender Flugbewegungen über Flörsheim am Main und seinen Stadtteilen beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Stadtpolitik seit Jahrzehnten in besonderer Weise.

Aktuell steht der Protest gegen das von Fraport AG und DFS Deutsche Flugsicherung GmbH geplante neue Betriebskonzept im Fokus.

Was zunächst harmlos klingt, bringt insbesondere für Flörsheim am Main deutliche Mehrbelastungen mit sich. So sollen zukünftig bei Westwetterlage die Nordwestabflugrouten wieder verstärkt genutzt werden. Dies würde dazu führen, dass in Flörsheim am Main der Flugverkehr mit seinen negativen Auswirkungen weiter zunehmen würde

Am Donnerstag, 3. September, um 19.30 Uhr lädt die Stadt Flörsheim am Main zu einer Bürgerversammlung zum geplanten neuen Flughafen-Betriebskonzept in die Stadthalle, Kapellenstraße 1, ein.

Im Rahmen der Bürgerversammlung sollen die konkreten Auswirkungen dargelegt und Fragen beantwortet werden. Vertreterinnen und Vertreter des Hessischen Wirtschaftsministeriums und der Fraport AG werden anwesend sein.

Bürgermeister Dr. Bernd Blisch sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen stehen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Im Anschluss an die Bürgerversammlung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, direkt mit den Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern ins Gespräch zu kommen.

In ihrer Sitzung vom 18. Juni 2026 beschloss die Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung einstimmig eine Resolution gegen das geplante Flughafen-Betriebskonzept.                                                                                         

Gemeinsamer Protest gegen das geplante Betriebskonzept

Mit seinem Protest steht Flörsheim am Main nicht alleine: Im Rahmen eines Pressetermins am 19. Mai 2026 im Flörsheimer Rathaus hatten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen Flörsheim am Main, Hattersheim am Main, Hochheim am Main und Hofheim am Taunus sowie der Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden die Hintergründe ihres gemeinsamen Widerstandes gegen das geplante neue Betriebskonzept bei Westwetterlage am Flughafen Frankfurt erläutert. Beteiligt waren Bürgermeister Dr. Bernd Blisch, die Erste Stadträtin von Hattersheim, Heike Seibert, der Hochheimer Bürgermeister Dirk Westedt, der Erste Stadtrat von Hofheim am Taunus, Daniel Philipp, die Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Wiesbaden, Christiane Hinninger sowie für die Landeshauptstadt Mainz die Beigeordnete Janina Steinkrüger. Die gemeinsame Presseerklärung ist hier abrufbar.

Gemeinsam gegen das geplante Flughafen-Betriebskonzept (von links nach rechts): Daniel Philipp, Christiane Hinninger, Heike Seibert, Dr. Bernd Blisch, Dirk Westedt und Janina Steinkrüger.
Gemeinsam gegen das geplante Flughafen-Betriebskonzept (von links nach rechts): Daniel Philipp, Christiane Hinninger, Heike Seibert, Dr. Bernd Blisch, Dirk Westedt und Janina Steinkrüger.

Bereits im Juni 2025 hatten betroffene Flughafenanrainer-Kommunen beschlossen, gemeinsam juristisch und politisch gegen die Pläne eines geänderten Betriebskonzeptes von Fraport und Flugsicherung vorzugehen, nachdem ihnen diese überaus kurzfristig und ohne vorherige Konsultationen präsentiert worden waren. 

Protest und Klage gegen den Flughafenausbau

Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens dauerte mehrere Jahre und endete im Dezember 2007 mit einem Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Verkehrsministeriums, mit welchem das Ausbauvorhaben genehmigt wurde. Im Oktober 2011 wurde die neue Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen in Betrieb genommen.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau wurden viele Klagen eingereicht. Auch die Stadt Flörsheim am Main als betroffene Kommune hat den Rechtsweg gegen den Flughafenausbau bestritten. Mit Beschluss vom 23. Januar 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht im Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Flörsheim am Main gegen das Schlussurteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgewiesen. Gegenstand des Schlussurteils waren die Anträge der Stadt auf weitergehenden Schutz der Nachtrandstunden vor Fluglärm und der aktive Schutz vor Wirbelschleppen durch Betriebsbeschränkungen. Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Schlussurteil des Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig geworden und der Planfeststellungsbeschluss hat letztlich gegenüber der Stadt Flörsheim am Main in allen Teilen Bestandskraft erlangt.

Kopf Flughafen
Kopf Flughafen

Nach dem Ende des Verwaltungsrechtswegs setzt sich die Stadt Flörsheim am Main aber weiter auf politscher Ebene dafür ein, dass die Interessen der Flörsheimer Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit den Belastungen durch den Flugverkehr bestmöglich gewahrt werden. Zu den politischen Zielen zählen in erster Linie eine verbindliche Begrenzung des Fluglärms durch die Einführung einer wirksamen Lärmobergrenze, sowie eine Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes, so dass die Interessen der Bevölkerung gegenüber denen der Luftverkehrswirtschaft künftig klar den Vorrang genießen.