Fluglärm (zivil)
Nr. 99063021000000Volltext
Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.
Dieser Fluglärm ist vom sogenannten Bodenlärm zu unterscheiden, der durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.
In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (z.B. für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.
Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes sind rund um zivile und militärische Flugplätze so genannte Lärmschutzbereiche einzurichten. Diese werden in 2 Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Das Fluglärmgesetz regelt darüber hinaus:
- Beschränkungen der baulichen Nutzung
- Anforderungen an den Schallschutz und an die Belüftung bei schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen
- Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und
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Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs bei neuen oder wesentlich geänderten Flugplätzen.
Ansprechpunkt
Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich bei zivilen Flughäfen an den jeweiligen Flughafen:
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Soweit der Verkehrsflughafen Frankfurt Main betroffen ist
- an die Fraport AG, kostenlose Rufnummer 0800 - 2345679 ,
- an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, info@dfs.de, fluglaerm@dfs.de
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an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
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Soweit Verkehrslandeplätze betroffen sind
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an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
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an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden über den militärischen Fluglärm können Sie sich an das Luftwaffenamt wenden ( fliz@bundeswehr.org oder Bürgertelefon 0800 - 8620730 ).