Abgaben und Gebühren
Text in Leichter Sprache
Der Abgaben-Bescheid ist ein Brief.
In dem Brief steht:
Sie müssen Geld bezahlen.
Das Geld ist für:
- Abgaben
- Gebühren.
Wasser-Versorgung
Abwasser-Entsorgung
Müll-Abfuhr-Gebühren
Sie müssen Voraus-Zahlungen machen?
Das heißt:
Sie müssen Geld bezahlen.
Wie viel Geld müssen Sie bezahlen?
Das hängt von dem Verbrauch im letzten Jahr ab.
Sie bekommen einen Brief.
Der Brief heißt: Abgaben-Bescheid.
In dem Brief steht:
- Wie viel Geld müssen Sie bezahlen?
- Wann müssen Sie das Geld bezahlen?
Den Brief bekommen Sie am Anfang von jedem Jahr.
Vielleicht ändert sich etwas in dem Jahr.
Dann bekommen Sie einen neuen Brief.
Der Grund-Stücks-Eigentümer muss die Gebühren bezahlen.
Das steht in den Flörsheimer Satzungen.
Es gibt verschiedene Gesetze.
Die Gesetze heißen:
- Abfall-Satzung
- Entwässerungs-Satzung
- Wasser-Versorgungs-Satzung.
Die Gesetze sind jetzt gültig.
____________________ENDE TEXT IN LEICHTER SPRACHE___________________
Mit dem Abgabenbescheid werden dem Bürger folgende Abgaben und Gebühren berechnet:
Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Müllabfuhrgebühren.
Vorauszahlungen werden für das laufende Jahr auf Grund der Verbrauchsergebnisse aus dem Vorjahr festgesetzt. Der Abgabenbescheid ergeht grundsätzlich einmal zu Anfang eines Jahres. Eventuelle Änderungen werden im Laufe des Jahres durch einen Änderungsbescheid bekannt gegeben. Die zu zahlenden Beträge inklusive Fälligkeitsterminen sind dem Abgabenbescheid zu entnehmen.
Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Rechtsgrundlagen sind die Flörsheimer Satzungen.
Abfallsatzung, Entwässerungssatzung und Wasserversorgungssatzung in der zur Zeit gültigen Fassung.
- Abfallsatzung 541 kB
- Entwässerung 611 kB
- Wasserversorgung 606 kB