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Frankfurter Verein für Luftfahrt von 1908 e.V. Modellflugsparte Weilbach
Rainer Weiß
Brennergasse 2
65439 Flörsheim am Main
0160 5559109
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Der Frankfurter Verein für Luftfahrt von 1908 e.V. wurde im Jahre 1908 in Frankfurt am Main gegründet und ist heute auf dem Flugplatz in Egelsbach südlich von Frankfurt am Main ansässig. Insgesamt besteht der Verein aus ca. 400 Mitgliedern und teilt sich in folgende Sparten auf:
Die Modellflugsparte des Frankfurter Vereins für Luftfahrt e.V. hat durch viele Veranstaltungen und Wettbewerbe maßgeblich zur Bekanntheit des Modellflugsports im Rhein-Main-Gebiet beigetragen.
Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 200,00
Für Schüler, Jugendliche, Auszubildende, Wehr– und Zivildienstleistende entfällt diese Aufnahmegebühr!
Der Jahresbeitrag für aktive Mitglieder beträgt EUR 140,00
Der Jahresbeitrag für passive Mitglieder beträgt EUR 65,00
Der Jahresbeitrag für Schüler bis 14 Jahre beträgt EUR 30,00
Der Jahresbeitrag für Jugendliche von 14-18 Jahren beträgt EUR 50,00
Der Jahresbeitrag für die Zusatzversicherung beträgt EUR 16,00
Der ermäßigte Jahresbeitrag für Mitglieder über 18 Jahre beträgt EUR 50,00 (Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- / Zivildienstleistende usw. müssen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen)
- Die Motorflug-Gruppe
- Die Modellfluggruppe
Die Modellflugsparte des Frankfurter Vereins für Luftfahrt e.V. hat durch viele Veranstaltungen und Wettbewerbe maßgeblich zur Bekanntheit des Modellflugsports im Rhein-Main-Gebiet beigetragen.
Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 200,00
Für Schüler, Jugendliche, Auszubildende, Wehr– und Zivildienstleistende entfällt diese Aufnahmegebühr!
Der Jahresbeitrag für aktive Mitglieder beträgt EUR 140,00
Der Jahresbeitrag für passive Mitglieder beträgt EUR 65,00
Der Jahresbeitrag für Schüler bis 14 Jahre beträgt EUR 30,00
Der Jahresbeitrag für Jugendliche von 14-18 Jahren beträgt EUR 50,00
Der Jahresbeitrag für die Zusatzversicherung beträgt EUR 16,00
Der ermäßigte Jahresbeitrag für Mitglieder über 18 Jahre beträgt EUR 50,00 (Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- / Zivildienstleistende usw. müssen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen)