Kleine Umgehung Weilbach
Zur Entlastung des Ortskerns Weilbach und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Gemeindegebiet beabsichtigt die Stadt Flörsheim am Main den Bau einer Bundesstraße zwischen der Anschlussstelle der A 66 und der Bundesstraße B 519, welche östlich von Weilbach geführt werden soll. Hessen Mobil hat dieser Vorgehensweise als obere Landesbehörde für die Verwaltung von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zugestimmt. Bauherr ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil.
Historie der verfahrensrechtlichen Schritte in der Bauleitplanung
- Aufstellungsbeschluss des B-Plans:
1. Teilabschnitt (zwischen Frankfurter Str. und Raunheimer Str.) vom 13.12.2011
2. Teilabschnitt (zwischen Raunheimer Str. und Rüsselsheimer Str. sowie Anschluss Hofheimer Str.) vom 12.11.2015 - Frühzeitige Bürgerbeteiligung Entwurf B-Plan, 1.Teilabschnitt, im August 2015
- 1. öffentliche Auslegung Entwurf B-Plan, 1.Teilabschnitt, im November/Dezember 2016
- 2. öffentliche Auslegung Entwurf B-Plan, 1.Teilabschnitt, im März/April 2018
- Erneute beschränkte Beteiligung im Juli 2018 nach Planänderungen aufgrund von Einwendungen und Stellungnahmen
- Beschluss B-Plan,1. Teilabschnitt, durch die Stadtverordnetenversammlung im September 2018 - Satzungsbeschluss
- Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Hessen Mobil zur späteren Umsetzung der teilweise im B-Plan festgesetzten Maßnahmen gemäß Artenschutzgutachten und Umweltbericht Juli 2020
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss B-Plan, 1. Teilabschnitt, im August 2020 – Baurecht für den 1. Teilabschnitt
- Frühzeitige Bürgerbeteiligung Entwurf B-Plan, 2. Teilabschnitt, im Juni/Juli 2021
Ausblick / nächste Schritte
- Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung , 2. Teilabschnitt, – Abwägungsentscheidungen abgeschlossen
- Abstimmungen mit Hessen Mobil als künftigem Bauherrn der Straße
- 1. öffentliche Auslegung Entwurf B-Plan, 2. Teilabschnitt, – Termin offen
- Baubeginn erst nach Erhalt des Baurechts für beide Teilabschnitte – Bauherr Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil
Allgemeine Fakten zur Ortsumgehung
- Gesamtlänge: 3,3 km
- Breite: 8,00 m
- Brückenbauwerke: 3
- Regenrückhaltebecken: 1
Zurzeit in Bearbeitung für den 1. Teilabschnitt
- Grundstückserwerb - Stadt ist in Verhandlungen mit den Eigentümern, einschließlich GRKW
- Abstimmungen mit GRKW hinsichtlich Abdichtung der Deponie am Dichterhügel
- archäologische Untersuchungen / Kampfmittelräumdienst nach Erwerb und Freiräumung der Grundstücke
- Rodungsantrag in Vorbereitung
Abgeschlossene Planungsschritte 2. Teilabschnitt
- Aktualisierung der Lärmberechnungen gemäß neuer Verordnung vom März 2021
- Fortschreibung des Verkehrsgutachtens auf den Prognosehorizont 2035
- Erstellung eines Bodengutachtens
Nächste Planungsschritte 2. Teilabschnitt
- Erstellung der Brückenplanung zur Querung des Weilbachs
- Für die Weilbachverlegung im Bereich des Brückenbauwerkes muss eigenes wasserrechtliches Verfahren durchgeführt werden – parallel zum B-Planverfahren der Ortsumfahrung.
- Durchführung einer UVP Vorprüfung mit anschließendem Plangenehmigungsverfahren
- Prüfung der Hochwassersituation im Bereich Weilbachquerung
- Hydraulische Berechnung des Hochwasserabflusses des Weilbachs im Rahmen der Brückenplanung
- Entwässerungsplanung Straße mit Langzeitsimulation für mögliche Versickerung
- Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans
- Erstellung eines Bebauungsplanes inkl. Begründung und Umweltbericht