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Reisepass beantragen

Nr. 99085001012000

Leistungsbeschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),

  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),

  • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,

  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,

  • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Online Passabfrage

Ob Ihr neu beantragter Personalausweis zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie in unserer Online Passabfrage