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Rattenbekämpfung

Welche Risiken gehen von Ratten aus?

Ratten können als Vorratsschädlinge großen Schaden anrichten. Außerdem verunreinigen sie mit Kot und Urin die Nahrungsmittel und machen sie dadurch ungenießbar. Ebenfalls können sie durch ihr Wühl- und Nageverhalten materielle Schäden an baulichen Einrichtungen und Leitungen verursachen. Ratten gelten nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz als mögliche Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Die Gefahr, dass durch Gesundheitsschädlinge Krankheitserreger verbreitet werden, wird grundsätzlich immer dann als begründet angesehen, wenn diese in Risikobereichen festgestellt werden, in denen Hygieneregelungen bestimmen, dass die Räumlichkeiten frei von Tieren allgemein oder von bestimmten Tierarten sein müssen zum Beispiel lebensmittelhygienerelevante Bereiche, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung von Kindern- und Jugendlichen (öffentliche Einrichtungen), oder wenn es bereits zu Erkrankungen gekommen ist.

Was sie über Ratten wissen sollten!

Ratten sind sehr standorttreu und besiedeln gerne das Umfeld des Menschen. Sie können daher überall angetroffen werden. Sie leben in unbenutzten Schuppen unter Bretterstapeln, in der Nähe von Tierhaltungen oder in den Abwasserkanälen, wo sie genügend Abfälle finden, die als Nahrungsgrundlage dienen. Die Ratte ist ein Allesfresser, ein großer Teil ihrer Nahrung ist tierischer Herkunft. Sie springt, schwimmt und taucht gut und kann daher nahezu überall eindringen. Ratten leben im Rudel und erkennen sich am Geruch. Ein Auftreten an freien, offenen Plätzen deutet meist auf einen stärkeren Befall hin. Ratten laufen meist an Wänden und Mauern entlang. Diese Wege werden immer wieder benutzt, was man sich bei der Bekämpfung zunutze machen kann.

Wer ist für die Beseitigung der Ratten zuständig?

Für die Bekämpfung auf privatem Gelände sind die Wohnungs- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass die Nager sowie auch die Ursache beseitigt werden.

An das das Ordnungsamt können Sie sich wenden

  • bei Rattenfund an öffentlichen Orten
  • wenn der Verursacher ein nachweislich Dritter ist
  • wenn der Vermieter auf Aufforderung des Mieters seiner Pflicht der Rattenbeseitigung nicht nachkommt.

Betreiber von abwassertechnischen Anlagen sind außerdem nach den deutschen Unfallverhütungsvorschriften zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Die Stadtwerke Flörsheim führen regelmäßig Rattenbekämpfungen in der Kanalisation durch. Dabei werden die jeweils gültigen Vorschriften beachtet.

Das Gesundheitsamt ist lediglich in Fällen mit konkreter Gefahrenlage hinzuzuziehen.

Wenn Sie als Grundstückseigentümer zur Rattenbekämpfung verpflichtet sind, beauftragen Sie einen qualifizierten Schädlingsbekämpfer. Nur Schädlingsbekämpfern mit Sachkundenachweis ist die Verwendung hochwirksamer Köder mit entsprechenden Erfolgsaussichten gestattet.

Wie kann einem Rattenbefall vorgebeugt werden?

  1. Achten Sie in Ihrem Umfeld auf hygienische und saubere Verhältnisse.
  2. Lassen Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück stehen.
  3. Wenn Sie selbst kompostieren, gehören Küchenabfälle nicht auf, sondern in den Kompost. Sie sollten geschlossene Komposter bevorzugen, die zum Boden mit einem engmaschigen Metallgitter versehen sind.
  4. Keine Entsorgung von Speiseresten über die Toilette, weil durch die Entsorgung über die Kanalisation ideale Lebensbedingungen in den Abwasserrohren geschaffen werden.
  5. Das Eindringen von Ratten in die Gebäude können Sie erschweren, indem Sie alle Öffnungen und Schlupflöcher verschließen. Achten Sie auf Abwasserschächte und Leitungen.
  6. Füttern Sie bitte keine wilden Tauben, weil hierdurch Ratten angelockt werden.