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Das Kindergeld wird nach § 66 Abs. 3 EStG rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld bei der

Familienkasse eingegangen ist. Bitte stellen Sie daher Ihren Kindergeldantrag zeitnah. Eventuell fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.