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Vergaberichtlinien Ferienspiele

Die Vergabe der freien Ferienspielplätze erfolgt nach der nachfolgend beschriebenen Vergaberichtlinie:

  1. Zur Teilnahme an der Vergabe ist die Anmeldung online über das Anmeldeportal auf der Homepage der Stadt Flörsheim am Main notwendig.
  2. Ausschließlich die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder anmelden.
  3. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Kind.
  4. Teilnahmeberechtigt sind Kinder,
    4.1 die in Flörsheim am Main oder deren Stadtteilen wohnen oder in Flörsheim am Main die Schule besuchen.
    4.2 die zum Veranstaltungsjahr (Stichtag 1. Juli) das 7. Lebensjahr erreicht haben.
    4.3 die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  5. Nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen können berücksichtigt werden.
  6. Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den Vergaberichtlinien einverstanden (siehe 7.)
  7. Der Vergabeprozess gestaltet sich wie folgt:
    7.1    Fristgerechte Anmeldungen gelangen auf die Vormerkliste.
    7.2    Geschwisterkinder werden automatisch, nach Anmeldung, berücksichtigt.
    7.3    Falls Ferienspielplätze durch Absagen oder andere Gründe frei werden, rücken die Kinder entsprechend der Warteliste nach. In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten von der Stadt informiert.
    7.4    Die Bestätigung und alle weiteren Informationen über einen Ferienspielplatz erfolgen schriftlich über das Anmeldeportal. Mit dem Eingang der Teilnahmegebühr wird auch ein Schreiben der Zusage versandt. 
  8. Anmeldungen für die Vormerkliste müssen bis zum 30. April 2024 erfolgen.
  9. Eine Anmeldung ist auch nach Ablauf der Anmeldefrist möglich. Das Kind kommt dann automatisch auf die Warteliste. Die Platzvergabe erfolgt dann anhand der Vergaberichtlinien (7.3 f.).
  10. Benötigt ein Kind, aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, eine zusätzliche Betreuungskraft, so ist dies im Einzelfall mit der Stadtverwaltung zu besprechen. Eine Teilnahme an den Ferienspielen kann nur nach Klärung der Betreuung und gegebenenfalls der Kostenübernahme erfolgen.
  11. Es ist nicht möglich, sich die Ferienspiele mit einer anderen Familie zu teilen und die Teilnahmegebühr nur anteilig zu bezahlen.
  12. Die Ferienspiele sind für zwei zusammenhängende Wochen konzipiert. Eine Anmeldung ist nur für beide Wochen möglich.
  13. Die beaufsichtigten Betreuungszeiten sind im jeweiligen Zeitraum montags bis freitags von 8 bis 16:30 Uhr. Am Eröffnungstag beginnt die Betreuung um 9.30 Uhr mit der Begrüßung aller Gäste. Am letzten Tag der Ferienspiele (Freitag) findet nach der Betreuungszeit eine Zirkusvorführung mit den Familien statt. Samstags und sonntags findet keine Betreuung statt. Der Veranstaltungsort befindet sich auf dem Abenteuerspielgelände im Stadtteil Keramag/Falkenberg.
  14. Die Ferienspiele sind eine Open-Air-Veranstaltung und finden bei jedem Wetter statt. Auf wettergerechte Kleidung und festes Schuhwerk ist zu achten. Das Barfußlaufen ist auf Grund der Verletzungsgefahr nicht gestattet. Sollten durch den deutschen Wetterdienst Extremunterwetterwarnungen vorliegen, können die Ferienspiele oder Angebote an einzelnen Tagen abgesagt werden.
  15. Für den Betrieb gelten die jeweilig gültigen Ordnungsregeln, welche Grundlage der Anmeldung sind. Die Erziehungsberechtigen sind angehalten, diese mit ihren Kindern zuvor zu besprechen.
  16. Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen an den Ferienspielen nicht teilnehmen. Weiterhin gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetztes (IfSG). Sollten Kinder während der Betreuungszeit erkranken, sind diese von den Erziehungsberechtigen abzuholen.
  17. Zur Erstversorgung von Verletzungen werden die Flörsheimer Ferienspiele durch einen Sanitätsdienst begleitet. Mit der Anmeldung zu den Ferienspielen, erklären sich die Erziehungsberechtigen im Bedarfsfall mit der Erstversorgung des Kindes einverstanden.
  18. Die Kosten der Ferienspiele betragen 135 Euro pro Kind. Die ermäßigte Gebühr für Geschwisterkinder beträgt 115 Euro. Durch die Vorlage des Flörsheimer Sozialpasses wird eine weitere Ermäßigung von 50% gewährt.
  19. Kinder sollen keine Wertgegenstände (z.B. Smartphones) zu den Ferienspielen mitnehmen. Für selbstmitgebrachte Gegenstände sowie für beschädigte oder abhanden gekommene Wertgegenstände und persönliche Sachen ist eine Haftung der Stadt Flörsheim am Main ausgeschlossen.
  20. Eine kostenlose Rückzahlung bereits gezahlter Teilnahmegebühren ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
  21. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.