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Die Hessische Bezügestelle (HBS) nimmt für das Land Hessen  die Funktion des Arbeitgebers  war. Ihr obliegt die Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Landesbediensteten (mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M.). Sie ist Familienkasse und zahlt das Kindergeld an die Landesbediensteten.