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Sozial-Hilfe für Bestattungs-Kosten

Manche Menschen haben kein Geld.
Diese Menschen können Sozial-Hilfe bekommen.
Die Sozial-Hilfe ist Geld vom Staat.
Mit der Sozial-Hilfe können die Menschen Sachen bezahlen.
Zum Beispiel:

Manche Menschen bekommen auch Sozial-Hilfe für eine Beerdigung.
Das Fach-Wort ist: Bestattungs-Kosten.

  • Essen
  • Kleidung
  • Miete.

In Deutschland gibt es eine Bestattungs-Pflicht.
Das heißt:
Ein Mensch ist gestorben?
Dann müssen die Angehörigen von dem Menschen eine Bestattung machen.
Die Angehörigen müssen auch die Kosten für die Bestattung bezahlen.
Vielleicht sind die Angehörigen nicht die Erben.
Dann können sie das Geld von den Erben zurückbekommen.

Vielleicht haben die Angehörigen kein Geld für die Bestattung.
Und vielleicht hat der Verstorbene auch kein Geld hinterlassen.
Dann können die Angehörigen einen Antrag machen.
Der Antrag ist für eine Übernahme von den Bestattungs-Kosten.

Diese Unterlagen brauchen Sie.

Nach-Weise von dem toten Menschen:

  • Sterbe-Urkunde
  • Liste von den Sachen und dem Geld von der toten Person
  • Testament oder Erbvertrag
  • Liste von den möglichen Erben und Familien-Angehörigen von der toten Person.

Zum Beispiel:

  • Ehe-Partner
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Enkel-Kinder
  • Großeltern
  • Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • andere Erben.

Der Antragsteller muss Nach-Weise haben.

  • Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung
  • Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate
  • Angaben zu weiteren Angehörigen des Verstorbenen

Zum Beispiel:

  • im Haushalt lebende Erben
  • Angehörige des Verstorbenen.
  • Nach-Weise über die Vermögens-Verhältnisse
  • Nach-Weise der monatlichen Belastungen
  • Miet-Vertrag und letzte Mieterhöhungs-Erklärung des Vermieters

Das heißt: Wie hoch ist die Miete?

  • falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Original-Rechnung des Bestattungs-Instituts.

Kosten

Das Sozial-Amt entscheidet:
Welche Kosten bezahlt das Sozial-Amt?
Das Sozial-Amt muss sich an Regeln halten.
Die Hilfe ist abhängig von:

  • dem Einkommen
  • dem Vermögen.

Es gibt Höchstbeträge für die Kosten von einzelnen Sachen.
Das heißt:
Die Sachen dürfen nicht mehr kosten als der Höchst-Betrag.
Die Sachen kosten mehr als der Höchst-Betrag?
Dann bezahlt das Sozial-Amt die Sachen nicht.

Das Sozial-Amt bezahlt zum Beispiel:

  • einen einfachen Sarg
  • ein Holz-Kreuz.

Vielleicht wollen die Angehörigen Blumen für die Trauer-Halle und das Grab.
Oder sie wollen einen Grab-Stein aus Stein.
Dann entscheidet das Sozial-Amt im Einzel-Fall.

Vielleicht wollen die Angehörigen eine Feuer-Bestattung.
Dann kann das Sozial-Amt auch eine Urne bezahlen.

Frist

Sie können den Antrag vor der Bestattung machen.
Oder Sie können den Antrag nach der Bestattung machen.
Aber es ist besser:
Sie machen den Antrag vor der Bestattung.
Oder Sie reden mit dem Amt.

Rechts-Grundlage (n)

_____________________ENDE TEXT LEICHTE SPRACHE______________________