Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.floersheim-main.de veröffentlichte Website des Magistrats der Stadt Flörsheim am Main.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer noch durchzuführenden Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der noch durchzuführenden Überprüfung werden nachfolgend zeitnah Stellen der Website aufgezeigt, die mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise nicht vereinbar sind.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
Teilbereich
Videos, PDF-Dateien.
Beschreibung
Manche PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Videos sind nicht immer mit Untertitel versehen.
Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt
Ein Austausch der nicht barrierefreien PDFs durch barrierefreie PDFs stellte einen wirtschaftlich unverhältnismäßigen Aufwand dar. Der Austausch ist immer dann geplant, wenn neue Versionen der Dokumente erstellt werden.
Barrierefreie Alternative
Formulare können im Einzelfall bei der Verwaltung angefordert werden
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.05.2025 erstellt und wird fortlaufend aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte über die nachfolgende Kontaktadresse einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.
Sofern Ihnen Informationen aufgrund fehlender Barrierefreiheit nicht zugänglich sind, können Sie diese per Mail an rathaus@floersheim-main.de anfordern. Ansprechperson für digitale Barrierefreiheit in der Stadt Flörsheim am Main ist
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de