Kommunale Wärmeplanung
Für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Flörsheim am Main wird derzeit ein Kommunaler Wärmeplan erstellt. Auf dieser Webseite möchten wir Sie über die Hintergründe der Wärmeplanung, den aktuellen Bearbeitungsstand und die nächsten Schritte informieren.
Kommunale Wärmeplanung in Flörsheim am Main
Die Stadt Flörsheim am Main hat im Mai 2024 das Fachbüro INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner aus Darmstadt mit der Erstellung des Wärmeplanes beauftragt.
Im ersten Schritt wurden in der Bestandsanalyse die Grundlagendaten zum Gebäudebestand und zum Energieverbrauch erhoben und in der Potenzialanalyse die vorhandenen Möglichkeiten zur Energieeinsparung sowie zur Wärmeversorgung auf der Grundlage erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme untersucht.
Darauf aufbauend wurde die Stadtteile entsprechend der in einzelnen Bereichen vorherrschenden Baualtersklassen, dem spezifischen Wärmebedarf und weiterer Kriterien in Zonen eingeteilt. Insbesondere wurde untersucht, welche Wärmequellen für mögliche Nahwärmenetze in Frage kommen und wo in Flörsheim die Voraussetzungen bestünden, Wärmenetze aufzubauen.
Im Zuge der Wärmeplanung wird eine Umsetzungsstrategie erarbeitet, die aufzeigt, mit welchen Maßnahmen eine klimaneutrale Wärmeversorgung in der Stadt Flörsheim erreicht werden kann.
Die fachlichen Arbeiten am Kommunalen Wärmeplan werden im September 2025 abgeschlossen.
Der Entwurf des Wärmeplans wurde am 10. September 2025 im Ausschuss für Bau-, Verkehrs- und Umweltfragen mit der Politik beraten und am 17. September den Bürgerinnen und Bürgern bei einem Bürger-Informationsabend vorgestellt.
Die Präsentation der Infoveranstaltung finden Sie hier.
Der Projektverlauf ist nachstehender Grafik zu entnehmen (zum Vergrößern anklicken):
Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung
Ziele und Aufgaben der Kommunalen Wärmeplanung
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich dazu verpflichtet, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren und bis zum Jahr 2045 gänzlich klimaneutral zu sein. Dieses ehrgeizige Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung umfassend auf emissionsarme Versorgungslösungen umgestellt wird, denn ein großer Teil der Treibhausgasemissionen wird immer noch durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie insbesondere Erdgas und Heizöl verursacht.
Mit der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Flörsheim am Main wird eine Strategie mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 entwickelt. Der kommunale Wärmeplan wird aufzeigen, in welchen Teilen der Stadt welche Art der Wärmeversorgung am besten funktioniert, also gleichermaßen wirtschaftlich ist und die Treibhausgasemissionen zur Wärmeversorgung effizient absenkt.
Die „Wärmewende“ ist mit erheblichen Investitionen für die privaten und öffentlichen Eigentümer aber auch für die Versorgungswirtschaft verbunden. Für diese Investitionen soll der kommunale Wärmeplan einen Orientierungsrahmen vorgeben und damit die Planungssicherheit erhöht werden.
Ist die Stadt Flörsheim zur Wärmeplanung verpflichtet?
Ja. Seit 29. November 2023 verpflichtet das Hessische Energiegesetz Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern zur Erstellung, Veröffentlichung und regelmäßigen Aktualisierung eines kommunalen Wärmeplans. Zum 1. Januar 2024 trat das Bundes-Wärmeplanungsgesetz in Kraft, welches bundesweit alle Kommunen zur Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Es legt fest, dass für Kommunen ab 100.000 Einwohnern der Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 erstellt werden muss. Bei kleineren Städten und Gemeinden gilt die Frist bis zum 30.06.2028. Die Wärmepläne sind danach alle fünf Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, fortzuschreiben.
Welche Planungsschritte und -inhalte umfasst die Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung lässt sich in die Planungsschritte Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zonierung und Szenarien sowie Umsetzungsstrategie/Maßnahmenplan einteilen.
In der Bestandsanalyse werden die aktuellen Wärmebedarfs- oder Wärmeverbrauchsdaten der Gebäude bei den Energieversorgern abgefragt und ausgewertet und die aktuelle Versorgungssituation analysiert (d.h. Typ, Alter und Energieträger der Wärmeerzeuger, evtl. schon bestehende Gas- und Wärmenetze) und die Höhe der Treibhausgas-Emissionen ermittelt. Zudem wird der Gebäudebestand entsprechend der Gebäudetypen und Baualtersklassen erfasst.
In der Potenzialanalyse werden Potenziale zur Energieeinsparung aufgezeigt und die Möglichkeiten für die Nutzung von erneuerbaren Energien (z.B. Geothermie, Umweltwärme, Solarenergie) und Abwärmequellen untersucht.
Im Planungsschritt „Zonierung und Szenarien“ erfolgt die Einteilung des Stadtgebiets in „voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“ (dezentrale Versorgung, Wärmenetze, Wasserstoffnetz, Prüfgebiete zur weiteren Konkretisierung), es werden unterschiedliche Szenarien zur zukünftigen Deckung des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien und Abwärme entwickelt und schließlich unter Berücksichtigung von Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Realisierungsrisiken/Versorgungssicherheit und Treibhausgasemissionen ein Zielszenario empfohlen.
In der finalen Phase „Umsetzungsstrategie/Maßnahmenplan“ werden Maßnahmen und Priorisierungen vorgeschlagen und in Abstimmung mit der kommunalen Projektgruppe Maßnahmen ausgearbeitet, Zuständigkeiten festgelegt, Kosten abgeschätzt und ein Zeitplan für die Maßnahmenumsetzung erstellt.
Wie ist der Zeitplan für die kommunale Wärmeplanung für Flörsheim?
Die fachlichen Arbeiten am kommunalen Wärmeplan für die Stadt Flörsheim werden bis Spätsommer 2025 abgeschlossen sein. Danach erfolgt die Beratung des Wärmeplan-Entwurfs in den Gremien. Ebenso ist ein Bürger-Informationsabend vorgesehen, an dem Fragen zur Wärmeplanung gestellt werden können. Mit Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wird der Wärmeplan verabschiedet.
Ist der kommunale Wärmeplan öffentlich einsehbar?
Der fertige Kommunale Wärmeplan der Stadt Flörsheim am Main wird nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung auf der Webseite der Stadt eingestellt.
Wie findet der Datenschutz bei der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans Berücksichtigung?
Die Stadt Flörsheim am Main bzw. das mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragte Fachbüro Infrastruktur & Umwelt wird generell Daten nur erheben, soweit dies zur Erstellung des Kommunalen Wärmeplans erforderlich ist. Zur Anonymisierung sensibler Daten werden diese entsprechend den Anforderungen des Datenschutzes zusammengefasst (z.B. mehrere Hausnummern/Baublöcke oder Straßenzüge), um bei der Darstellung keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucher zu geben. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben, werden gewahrt.
Entstehen für Eigentümer Pflichten aus dem Kommunalen Wärmeplan?
Nein, der Kommunale Wärmeplan selbst hat keine rechtliche Auswirkung auf Eigentümer und schafft keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Die im Wärmeplan dargestellten „voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete“ zeigen lediglich die besondere Eignung für eine bestimmte Versorgungsart an.
Erfahre ich durch die Kommunale Wärmeplanung, welche Heizung ich künftig benötige?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und zeigt auf, wo welche lokalen Potenziale für erneuerbare Wärmequellen vorliegen und in welchen Gebieten welche Versorgungsart zukünftig eine besondere Rolle spielen soll.
Investitions-Entscheidungen für den Aufbau/Ausbau der Versorgungs-Infrastruktur, z.B. für den Aufbau/Neubau eines Wärmenetzes, werden damit durch die Kommunale Wärmeplanung vorbereitet. Ob und wann z.B. ein Wärmenetz tatsächlich realisiert wird, entscheidet sich im Anschluss an die Wärmeplanung auf Grundlage weitergehender Planungs- und Genehmigungsschritte.
Der aktuell in Arbeit befindliche Kommunale Wärmeplan gibt somit keine verbindlichen Aussagen für einzelne Haushalte in Bezug auf eine kurzfristige Heizungsumstellung.
Eigentümer von Immobilien werden jedoch anhand des Wärmeplans die bevorzugten Versorgungsarten für die Wärmeversorgung der Immobilie sowie die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen erkennen können. So ist z.B. zu erkennen, ob das Gebiet für den Auf- oder Ausbau eines Wärmenetzes geeignet ist, ob auch zukünftig mit einer leitungsgebundenen Gasversorgung (respektive Wasserstoffversorgung) zu rechnen ist oder ob für das Gebiet eine dezentrale Versorgung, z.B. über Wärmepumpen, infrage kommt.
Welche Regelungen gelten für bestehende Gas- oder Ölheizungen? Was muss beim Austausch beachtet werden?
Für die Heizungsanlagen der Gebäude sind und bleiben die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Es gelten diesbezüglich die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG):
- Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
- Erst ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens dann auf 100 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.
- Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen im Neubau seit dem 1. Januar 2024 Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
- Für neue Heizungen in Bestandsimmobilien gilt dies erst nach Ablauf der Frist zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans: in Kommunen bis 100.000 Einwohnern – also auch in der Stadt Flörsheim am Main – ab dem 1. Juli 2028.
- Sollte die Stadt auf Grundlage des Wärmeplans eine förmliche “Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet” gem. § 26 WPG treffen, so gelten die Anforderungen der Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungsanlagen in Bestandsimmobilien bereits einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung
Aktuell dürfen in Bestandsimmobilien also noch Öl- oder Gasheizungen neu installiert und theoretisch bis zum 1. Januar 2045 betrieben werden. Die voraussichtliche Preisentwicklung von Erdgas und Heizöl und die steigende CO2-Abgabe werden die Kosten für Beheizung mit fossilen Brennstoffen jedoch wahrscheinlich deutlich erhöhen. Neben der Senkung der Treibhausgasemissionen lohnt sich daher auch bei Bestandsimmobilien meist der Umstieg auf Alternativen, auch im Hinblick auf die Lebensdauer der Anlage.
Die Bundesregierung hat daher eine Pflicht zu „Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung“ erlassen und entsprechende Informationen zusammengestellt.
Darüber hinaus wird der Wechsel des Heizungssystems staatlich gefördert. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich vor dem Heizungstausch zu informieren und professionelle Beratung z.B. bei der kostenlosen Energieberatung des Main-Taunus-Kreises oder bei der Verbraucherzentrale einzuholen.
Wenn Fern- oder Nahwärme in die Straße kommen soll, gibt es dann einen Anschlusszwang?
Wenn ein Wärmenetz errichtet wird, ist dies nicht zwingend mit einem Anschluss- und Benutzungszwang verbunden.
Selbst wenn sich die Stadt Flörsheim in weiterer Zukunft in den Gebieten, in denen konkret ein Wärmenetz aufgebaut werden soll, für den Erlass einer „Wärmesatzung“ mit Anschluss- und Benutzungszwang entscheiden sollte, muss diese Satzung um rechtssicher zu sein, Ausnahmen vorsehen. Dezentrale Wärmequellen, die hinsichtlich ihrer Klimaverträglichkeit im Sinne des GEG als gleichwertig zu einem Wärmenetzanschluss angesehen werden, sind in einer Fernwärmesatzung als Alternative zuzulassen.
Wer sich also für eine gleichwertige Alternative für eine dezentrale Versorgung entschieden hat oder zukünftig entscheidet, für den besteht keine Rechtsunsicherheit darin, dass Kommunen noch keine Wärmepläne oder Ausbaupläne der Fernwärme vorgelegt haben.
Welche Auswirkungen hat die Kommunale Wärmeplanung auf Mieter?
Mieter haben keine Handlungspflichten. Verpflichtungen bestehen für Eigentümer gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG regelt Mieterhöhungen nach energetischen Modernisierungen. Bei Fördermitteln dürfen 10 Prozent der Kosten abzüglich der Förderung auf die Miete umgelegt werden. Ohne Förderung sind es 8 Prozent.
Mieterhöhungen sind begrenzt: Nach Heizungsanlagen-Austausch darf die Miete um maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen, bei anderen Maßnahmen um bis zu 3 Euro pro Quadratmeter, um Heizkostenersparnisse zu berücksichtigen. Was kann ich jetzt schon tun?
Was kann ich tun, um den Energieverbrauch meines Gebäudes zu senken?
Neben einer Installation einer klimafreundlichen Heizungsanlage sollte auch die Gebäudedämmung betrachtet werden. Zwar sind hier in der Regel die Investitionssummen höher als bei der Sanierung des Heizungssystems, der Energieverbrauch kann aber nachhaltiger gesenkt werden. Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto geringer wird der Heizwärmebedarf (und der Kühlbedarf) sein. Dies wiederum beeinflusst, welches System nach der Sanierung im Optimalfall zum Einsatz kommen sollte und welche Investitions- und Folgekosten damit verbunden sind.
Neben dem Heizungstausch und der energetischen Sanierung gibt es eine Reihe weiterer nicht- und geringinvestiver Maßnahmen, mit denen der Energieverbrauch im Alltag gesenkt und unmittelbar Energie für Heizung und Warmwasser eingespart werden kann. Dazu zählen unter anderem:
- Herunterdrehen der Heizung (insbesondere bei Abwesenheit),
- Entlüften der Heizkörper,
- Einsatz von Thermostaten,
- hydraulischer Abgleich des Rohrnetzes im Haus,
- kurze Stoßlüftungen statt Fenster in Kippstellung,
- Abdichtung von Türen,
- Einsatz wassersparender Armaturen für Dusche oder Waschbecken,
- Vermeidung unnötig laufenden (warmen) Wassers.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter anderem auf den Webseiten der Verbraucherzentrale.
Wo finde ich qualifizierte Energieberater?
Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) betreibt eine Suchmaschine, über die Sie qualifizierte Energieberater in Ihrer Nähe und passend zu Ihrer Frage finden können.
Wie funktioniert eine Wärmepumpe? Was sind die Vorteile?
Eine Wärmepumpe nutzt zur Beheizung Umweltwärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich. Für diesen Prozess wird Strom benötigt, allerdings nur für einen Anteil von ungefähr einem Viertel der erzeugten Wärmemenge. Abweichungen davon ergeben sich je nach Effizienz des Wärmepumpensystems. Niedrige Systemtemperaturen zur Beheizung und Warmwasserbereitstellung wirken sich vorteilhaft auf die Effizienz des Wärmepumpensystems aus, ebenso die Nutzung von Grundwasser oder Erdreich als Wärmequelle. Wird der Strombedarf für den Wärmepumpenbetrieb aus dem öffentlichen Netz gedeckt, ist der Beitrag, den eine Wärmepumpenheizung zum Klimaschutz leisten kann, davon abhängig, wie groß der Anteil an Windenergie, Sonnenergie und anderen erneuerbaren Energien am Strommix ist. Eine Wärmepumpe kann unterstützend auch mit Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage betrieben werden, was sowohl ökologisch vorteilhaft ist als auch eine Unabhängigkeit von steigenden Stromkosten mit sich bringt.
Umfangreiche Informationen zur Funktionsweise von Wärmepumpen und zu ihren Vorteilen aber auch dazu, welche Voraussetzung ein Gebäude erfüllen muss, damit eine Wärmepumpe sinnvoll ist sowie zu möglichen Argumenten, die gegen Wärmepumpen sprechen können, erhalten Sie unter anderem auf den Webseiten der Verbraucherzentrale und des Umweltbundesamtes.