Politische Gremien der Stadt
Kommunalpolitische Gremien sind die Organe, die in Gemeinden, Städten und Landkreisen die Entscheidungen treffen und die kommunale Selbstverwaltung der jeweiligen Gebietskörperschaften gestalten. Hierzu gehören in Flörsheim am Main die nachfolgend aufgeführten Gremien:
Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Über deren Zusammensetzung entscheiden die Bürgerinnen und Bürger Flörsheims alle fünf Jahre im Rahmen der Kommunalwahlen.
Der Stadtverordnetenversammlung gehören gemäß der Hessischen Gemeindeordnung 37 Stadtverordnete an.
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt. Zum Beispiel über den alljährlichen Haushaltsplan, der regelt, für was Geld ausgegeben werden darf und welche Einnahmen zu erzielen sind. Ferner kontrolliert sie den Magistrat.
Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Sitzungen, zu der er unter Angabe des Sitzungsortes, des Zeitpunktes und einer Tagesordnung einlädt. Der Stadtverordnetenversammlung gehören derzeit fünf Fraktionen an:
Die Stadtverordnetenversammlung tagt in öffentlicher Sitzung.
- Hier gelangen Sie zur Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.
- Hier gelangen Sie über das Rats- und Bürgerinformationssystem zur aktuellen Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung der XIX. Wahlperiode.
- Siehe auch: § 35 bis § 38 Hessische Gemeindeordnung (HGO).
Vorstand der Stadtverordnetenversammlung
Dem Vorstand der Stadtverordnetenversammlung gehören neben dem Stadtverordnetenvorsteher als vorsitzenden Mitglied und seinen vier Stellvertretern fünf weitere Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung als Beisitzerinnen oder Beisitzer an. Der Bürgermeister nimmt an den Sitzungen ebenfalls teil. Die Sitzungen dienen insbesondere zur Vorbereitung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Der Vorstand tagt nicht öffentlich.
- Hier gelangen Sie zur Zusammensetzung des Vorstandes der Stadtverordnetenversammlung im Rats- und Bürgerminformationssystem.
Magistrat
Der Magistrat ist die oberste Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Neben dem Bürgermeister gehören 13 weitere Mitglieder dem Magistrat an. Die Position des hauptamtlichen Ersten Stadtrates - gesetzlicher Vertreter des Bürgermeisters - ist aktuell nicht besetzt. Die 12 weiteren Stadträte und Stadträtinnen sind ehrenamtlich tätig und wurden von der Stadtverordnetenversammlung zu Beginn der Wahlperiode gewählt. Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Vorsitzender des Magistrates. Er ist auch Dienstvorgesetzter der städtischen Bediensteten, mit Ausnahme des Ersten Stadtrates. Der Magistrat tagt alle 14 Tage in nicht öffentlicher Sitzung.
- Hier gelangen Sie über das Rats- und Bürgerinformationssystem zur aktuellen Zusammensetzung des Magistrates der XIX. Wahlperiode.
- Hier gelangen Sie zur Geschäftsordnung des Magistrats.
- Siehe auch: § 65 bis § 77 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Ausschüsse
Die Entscheidung über Änderungen der Hauptsatzung obliegt der Stadtverordnetenversammlung.
Aktuell bestehen die Aussüsse aus jeweils elf Mitgliedern, die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. den dort vertretenen Fraktionen nach den Stärkeverhältnissesn im Benennungsverfahren besetzt werden. Deie Ausschüsse tagen öffentlich.
In der XIX. Wahlperiode wurden folgende Ausschüsse gebildet. Der Hauptausschuss ist verpflichtend zu bilden.
- Haupt- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Bau-, Verkehrs- und Umweltfragen
- Sozial- und Kulturausschuss
- Hier gelangen Sie zur Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, die auch für die Ausschüsse gilt.
- Siehe auch: § 62 Hessische Gemeindeordnung (HGO).
Ortsbeiräte
Kommunen können nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Förderung der Selbsverwaltung gemäß der Hessischen Gemeindeordnung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Ortsbezirke bilden. Für jeden Ortsbezirk ist ein Ortsbeirat einzurichten. Die Abgrenzung der Ortsbezirke und die Einrichtung von Ortsbeiräten ist in der Hauptsatzung zu regeln. Ebenso die Zahl der Mitglieder.
Die Ortsbeiräte sind ein Verwaltungsorgan der Stadt. Sie vertreten die Interessen der Ortsteile oder Stadtteile gegenüber der gesamtstädtischen Verwaltung. Ortsbeiräte werden in Hessen bei den Kommunalwahlen direkt gewählt für die Dauer von fünf Jahren.
Den Vorsitzenden nennt man Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt. Die Ortsbeiräte tagen öffentlich.
Änderungen der Ortsbezirksgrenzen oder die Aufhebung des Ortsbezirks sind nur zum Ende der Wahlzeit möglich. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Stadtverordnetenversammlung übertragen werden.
Es gibt folgende Ortsbeiräte:
- Hier gelangen Sie zur Geschäftsordnung der Ortsbeiräte.
- Siehe auch: § 81 bis § 83 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Ausländerbeirat
Die Ausländerbeiräte in Hessen sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verankert und vertreten seit vielen Jahren erfolgreich die Interessen der nicht-deutschen Bevölkerung.
Der Ausländerbeirat der Stadt Flörsheim am Main wird von der ausländischen Bevölkerung direkt und demokratisch gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die nächste Wahl findet am 15. März 2026 statt. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater, wahlberechtigt sind.
Dem Flörsheimer Ausländerbeirat gehören elf Mitglieder an. Der Vorsitzende des Ausländerbeirates lädt zu den Sitzungen ein und führt durch die Tagesordnung. Der Ausländerbeirat tagt in öffentlicher Sitzung.
- Hier gelangen Sie über das Rats- und Bürgerinformationssystem zur Zusammensetzung des Ausländerbeirates.
- Hier gelangen Sie zur Geschäftsordnung des Ausländerbeirates.
- Siehe auch: § 84 bis § 89 Hessische Gemeindeordnung.
Verkehrskommission
Inklusionsbeirat
Der Inklusionsbeirat der Stadt Flörsheim am Main wurde auf Grundlage des § 8c HGO (Hessische Gemeindeordnung) und § 40 GO STVV (Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung) im Juli 2023 von der Stadtverordnetenversammlung gebildet. Die Stadtverordnetenversammlung hat es sich zum Auftrag gemacht, sich für ein Zusammenleben ohne Barrieren und für eine vollständige soziale Partizipation in einer inklusiven Gesellschaft einzusetzen. Physische, kommunikative und mentale Barrieren sollen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention abgebaut werden mit dem Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen. Der Inklusionsbeirat soll zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung der Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner mit Beeinträchtigungen in Flörsheim am Main beitragen.
Dem Beirat gehören mit beratender Stimme an: Der Bürgermeister als Vertreter des Magistrates oder ein von ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats unbeschadet des § 71 Abs. 1 HGO; der Stadtverordnetenvorsteher und der Vorsitzende des Ausländerbeirates. Der Beirat tagt nicht öffentlich.
- Eigene Informationen des Inklusionsbeirates finden Sie hier.
- Die Zusammensetzung des Inklusionsbeirates können Sie dem Rats- und Bürgerinformationssystem entnehmen.
- Die Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates können Sie hier nachlesen.
Kinderparlament
Das Kinderparlament der Stadt Flörsheim am Main besteht seit dem Jahr 2024. Auf Grundlage eines Antrags in der Stadtverordnetenversammlung hat die Stadtverwaltung mit den Grundschulen der Stadt ein Konzept zur Ausgestaltung erarbeitet. Junge Bürger und Bürgerinnen sollen bereits früh über die Zukunft ihrer Stadt mitbestimmen und dabei Demokratie ein- und ausüben lernen. Zudem geht es darum, eine kinderfreundliche Stadt kontinuierlich weiterzuentwickeln. Das Gremium hat relevante Rechte, etwa Anfragen oder Vorschläge in Angelegenheiten, die Kinder betreffen, an den Magistrat zu stellen. Das Kinderparlament besteht aus 16 Mitgliedern, die durch die vier örtlichen Grundschulen auf demokratischem Wege bestimmt und für die Dauer von längstens zwei Jahren benannt wurden. Dazu gehören je zwei Vertreterinnen und Vertreter der dritten und vierten Klassen der vier Flörsheimer Grundschulen: der Grundschule am Weilbach, der Goldbornschule Wicker, der Paul-Maar-Schule sowie der Riedschule.
Laut der Geschäftsordnung vertritt das Kinderparlament die Interessen der Flörsheimer Grundschulkinder gegenüber der Kommune und fördert die aktive Beteiligung an allen die Kinder betreffenden Vorhaben und Entwicklungen der Stadt. Das Kinderparlament entscheidet in einfacher Mehrheit über die gestellten Anträge und einen gemeinsamen Etat. Pro Jahr und Schule stellt die Stadt Flörsheim am Main jeweils 1.000 Euro zur Verfügung. Das Kinderparlament tagt nicht öffentlich.
- Hier geht es zur Geschäftsordnung des Kinderparlaments.
Sollten Sie Interesse an dem Besuch einer öffentlichen Sitzung haben, finden Sie hier den Sitzungskalender. Die Tagesordnungen werden in der Woche vor der Sitzung in der Flörsheimer Zeitung amtlich bekannt gemacht.
Kleine Videoclips sollen auf lockere Art und Weise die Gremien der Stadt und das hessische Wahlsystem vorstellen. Hier gelangen Sie zur You-Tube-Playlist von Cora Kommune und Viktor Wahl.
Text in Leichter Sprache
Wer macht Politik in der Stadt?
Stadtverordentenversammlung
Vorstand der Stadtverordentenversammlung
Der Vorstand von der Stadtverordnetenversammlung ist eine Gruppe.
Die Gruppe gibt es in fast allen Städten in Hessen.
Die Gruppe heißt auch: Ältestenrat.
Aber die Gruppe ist nicht offiziell.
Das steht im Gesetz von Hessen.
Das Gesetz heißt: Hessische Gemeinde-Ordnung.
Die Stadtverordnetenversammlung ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen kümmern sich um die Stadt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat einen Vorstand.
Der Vorstand ist eine kleinere Gruppe von Menschen.
Der Vorstand bereitet die Treffen von der Stadtverordnetenversammlung vor.
Zum Vorstand gehören:
- der Stadtverordnetenvorsteher
Der Stadtverordnetenvorsteher ist der Chef vom Vorstand. - 4 Stell-Vertreter
Die Stell-Vertreter helfen dem Stadtverordnetenvorsteher. - 5 Beisitzer und Beisitzerinnen
Die Beisitzer und Beisitzerinnen sind auch aus der Stadtverordnetenversammlung.
Der Bürgermeister ist auch bei den Treffen vom Vorstand dabei.
Die Treffen sind nicht öffentlich.
- Hier sehen Sie die Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung.
Die Stadtverordnetenversammlung ist ein Treffen.
Bei dem Treffen sind die Stadtverordneten.
Die Stadtverordneten kümmern sich um die Politik in einer Stadt.
Sie finden die Infos im Rats- und Bürgerminformationssystem.
Magistrat
Der Magistrat ist eine Gruppe von Menschen.
Der Magistrat kümmert sich um die Verwaltung von der Stadt.
Die Stadtverordnetenversammlung sagt:
Das und das soll gemacht werden.
Dann macht der Magistrat das.
Der Magistrat hat 14 Mitglieder.
12 Mitglieder sind Stadträte und Stadträtinnen.
Die Stadträte und Stadträtinnen arbeiten ehrenamtlich.
Das heißt:
Sie bekommen kein Geld für die Arbeit.
Die Stadtverordnetenversammlung wählt die Stadträte und Stadträtinnen.
Der Bürgermeister ist auch im Magistrat.
Er ist der Chef vom Magistrat.
Und er ist der Chef von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von der Stadt.
Es gibt auch einen Ersten Stadt-Rat oder eine Erste Stadträtin.
Der Erste Stadt-Rat oder die Erste Stadträtin arbeitet hauptamtlich.
Das heißt:
Sie bekommen Geld für die Arbeit.
Und sie arbeiten jeden Tag daran.
Der Erste Stadt-Rat oder die Erste Stadträtin hilft dem Bürgermeister.
Gerade gibt es keinen Ersten Stadt-Rat oder keine Erste Stadträtin.
Der Magistrat trifft sich alle 14 Tage.
- Hier kommen Sie zum Rats- und Bürger-Informations-System.
Dort sehen Sie:
Wer ist in der aktuellen Regierung?
Das ist für die XIX.
Wahl-Periode.
Eine Wahl-Periode ist die Zeit zwischen 2 Wahlen. - Hier kommen Sie zur Geschäfts-Ordnung vom Magistrat.
- Sehen Sie auch:
Paragraph 65 bis Paragraph 77 in der Hessischen Gemeinde-Ordnung.
Die kurze Form ist: HGO.
Ausschüsse
Ortsbeiräte
Ausländerbeirat
Die Ausländer-Beiräte in Hessen gibt es schon seit vielen Jahren.
Sie helfen Menschen aus anderen Ländern.
Die Ausländer-Beiräte stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Hessische Gemeinde-Ordnung.
Die kurze Form ist: HGO.
Die Stadt Flörsheim am Main hat einen Ausländer-Beirat.
Der Ausländer-Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen sind aus dem Ausland.
Die Menschen aus dem Ausland wählen den Ausländer-Beirat.
Das heißt:
Sie wählen die Menschen für den Ausländer-Beirat.
Das machen sie demokratisch.
Das heißt:
Alle dürfen mitmachen.
Der Ausländer-Beirat wird alle 5 Jahre neu gewählt.
Die nächste Wahl ist am 15. März 2026.
Die Wahl ist wie bei den Kommunal-Wahlen.
Aber es gibt eine Besonderheit:
Nur ausländische Einwohner und Unionsbürger dürfen wählen.
Unionsbürger sind Menschen aus der EU.
Manche Menschen haben 2 Pässe.
Sie haben einen deutschen Pass und einen Pass aus einem anderen Land.
Diese Menschen dürfen nicht wählen.
Der Ausländer-Beirat von Flörsheim hat 11 Mitglieder.
Der Vor-Sitzende vom Ausländer-Beirat lädt zu den Treffen ein.
Und er kümmert sich um die Themen von den Treffen.
Die Treffen sind öffentlich.
Das heißt:
Alle Menschen können zu den Treffen kommen.
- Hier kommen Sie zu dem Rats- und Bürger-Informations-System.
Dort sehen Sie:
Wer ist im Ausländer-Beirat? - Hier kommen Sie zur Geschäfts-Ordnung vom Ausländer-Beirat.
- Sehen Sie auch:
Paragraph 84 bis Paragraph 89 in der Hessischen Gemeinde-Ordnung.
Verkehrskomission
Die Stadt Flörsheim am Main hat eine Verkehrs-Kommission.
Die Verkehrs-Kommission gibt es seit dem Jahr 2012.
Die Verkehrs-Kommission ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen reden über das Thema Verkehr in der Stadt.
Zum Beispiel:
- Wie kann man den Verkehr besser machen?
- Wie kann man den Verkehr sicherer machen?
Die Verkehrs-Kommission hat sich zuerst um die Orts-Umfahrung Weilbach gekümmert.
Jetzt kümmert sich die Verkehrs-Kommission um viele verschiedene Themen.
In der Hessischen Gemeinde-Ordnung steht:
Kommissionen sind Hilfsorgane vom Magistrat.
Das heißt:
Kommissionen helfen dem Magistrat bei der Arbeit.
Das steht in Paragraph 72.
In der Verkehrs-Kommission sind verschiedene Menschen aus Flörsheim am Main.
Zum Beispiel:
- der Bürgermeister
- 2 Mitglieder vom Magistrat
- 7 Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung
- 4 Bürger und Bürgerinnen mit Fach-Wissen.
Die Treffen von der Verkehrs-Kommission sind öffentlich.
- Wer ist in der Verkehrs-Kommission?
Das können Sie im Rats- und Bürger-Informations-System sehen. - Hier finden Sie die Regeln von der Verkehrs-Kommission.
Inklusionsbeirat
Die Stadt Flörsheim am Main hat einen Inklusions-Beirat.
Der Inklusions-Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Der Inklusions-Beirat kümmert sich um die Inklusion in der Stadt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Inklusions-Beirat im Juli 2023 gegründet.
Das steht in den Gesetzen:
- Paragraph 8c HGO
HGO ist die kurze Form für:
Hessische Gemeinde-Ordnung. - Paragraph 40 GO STVV
GO STVV ist die kurze Form für: Geschäfts-Ordnung der Stadtverordnetenversammlung.
Die Stadtverordnetenversammlung will: - dass es keine Barrieren mehr gibt
- dass alle Menschen in der Gesellschaft mitmachen können.
Es gibt verschiedene Barrieren.
Zum Beispiel:
- körperliche Barrieren
- Barrieren bei der Kommunikation
- mentale Barrieren.
Die UN-Behindertenrechts-Konvention sagt:
Es soll keine Barrieren mehr geben.
Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung sollen gleich leben können.
Der Inklusions-Beirat soll dabei helfen.
Menschen mit Behinderung sollen:
- überall mitmachen können
- gleich behandelt werden
- selbst bestimmen können.
Der Inklusions-Beirat kümmert sich um die Interessen von Menschen mit Behinderung in Flörsheim am Main.
Der Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen reden über bestimmte Themen.
- Hier finden Sie Infos vom Inklusions-Beirat.
- Wer ist im Inklusions-Beirat?
Das können Sie im Rats- und Bürger-Informations-System sehen. - Hier können Sie die Regeln vom Inklusions-Beirat lesen.
Kinderparlament
Die Stadt Flörsheim am Main hat ein Kinder-Parlament.
Das Kinder-Parlament gibt es seit dem Jahr 2024.
Die Stadt hat mit den Grundschulen einen Plan gemacht.
Der Plan ist für das Kinder-Parlament.
Die Kinder sollen in dem Parlament lernen:
- Wie kann man in der Stadt mitbestimmen?
- Wie kann man Demokratie machen?
Die Stadt soll gut für Kinder sein.
Dafür sollen die Kinder helfen.
Das Kinder-Parlament hat Rechte.
Zum Beispiel:
- Das Parlament kann Fragen an den Magistrat stellen.
- Das Parlament kann Vorschläge an den Magistrat machen.
Das Parlament hat 16 Mitglieder.
Die Mitglieder sind Schüler und Schülerinnen aus der dritten und vierten Klasse.
Sie kommen von 4 Grundschulen in Flörsheim am Main.
Von jeder Schule sind 2 Schüler oder Schülerinnen dabei.
Die Schulen sind:
- die Grund-Schule am Weilbach
- die Goldbornschule Wicker
- die Paul-Maar-Schule
- die Ried-Schule.
Die Schüler und Schülerinnen werden gewählt.
Sie können 2 Jahre im Parlament sein.
Das Kinder-Parlament ist eine Gruppe von Kindern.
Die Kinder kommen aus Grundschulen in Flörsheim.
Das Kinder-Parlament kümmert sich um die Interessen von den Kindern.
Das heißt:
Was wollen die Kinder?
Das sagt das Kinder-Parlament der Stadt Flörsheim.
Und das Kinder-Parlament hilft den Kindern.
So können die Kinder bei Sachen von der Stadt mitmachen.
Das Kinder-Parlament kann Anträge machen.
Ein Antrag ist ein Schreiben.
In dem Schreiben steht:
Das will das Kinder-Parlament machen.
Dann stimmen die Mitglieder vom Kinder-Parlament ab.
Die Mehrheit entscheidet.
Die Stadt Flörsheim gibt jedem Kinder-Parlament 1.000 Euro im Jahr.
Das Geld ist für Projekte von dem Kinder-Parlament.
Die Treffen von dem Kinder-Parlament sind privat.
- Hier geht es zu den Regeln vom Kinder-Parlament.
Allgemeines
Sie wollen eine öffentliche Sitzung besuchen?
Hier finden Sie den Kalender für die Sitzungen.
In der Woche vor der Sitzung steht die Tages-Ordnung in der Flörsheimer Zeitung.
Die Tages-Ordnung zeigt:
Diese Themen sind in der Sitzung wichtig.
Es gibt kleine Videos.
Die Videos zeigen:
- So arbeiten die Gremien von der Stadt.
- So funktioniert das Wahl-System in Hessen.
Die Videos sind locker und lustig.
Die Videos sind von Cora Kommune und Viktor Wahl.
Hier kommen Sie zu den Videos auf You-Tube.