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Stellungnahmen der Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung zum Flughafenausbau
Gemeinsame Resolution aller Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main zum Ende des Klageverfahrens gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main
Beschlussvorschlag:
Nach Ende des Klageverfahrens der Stadt Flörsheim am Main gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main durch den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.01.2017, bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main ihre Position, dass in Bezug auf die unzumutbare Lärmbelastung während der Nachtrandstunden am Frankfurter Flughafen und durch die Gefahren, die durch niedrig fliegende Flugzeuge erzeugt werden, Grundrechte der Menschen in Flörsheim am Main verletzt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main bekräftigt von daher ihren Willen, auch weiterhin den Verein Für Flörsheim e.V. gegen Fluglärm mit seinen als Privatkläger auftretenden Mitgliedern zu unterstützen.
Begründung:
Mit Beschluss vom 23.01.2017, Eingang am 08.02.2017, hat nun das Bundesverwaltungsgericht im Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 zum Flughafenausbau die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Flörsheim am Main gegen das Schlussurteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.04.2015 zurückgewiesen.
Gegenstand des Schlussurteils waren die Anträge der Stadt Flörsheim auf weitergehenden Schutz der Nachtrandstunden vor Fluglärm und der aktive Schallschutz vor der Wirbelschleppengefahr durch Betriebsbeschränkungen. Diese Anträge wurden zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Stadt Flörsheim am Main Beschwerde erhoben.
Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Schlussurteil des Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig geworden und der Verwaltungsrechtsweg der Stadt Flörsheim am Main gegen den Flughafenausbau ist nun zu Ende. Damit hat der Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 gegenüber der Stadt Flörsheim in allen Teilen Bestandskraft erlangt.
Gegen den Zurückweisungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts wären nur noch die außerordentlichen Rechtsbehelfe der Anhörungsrüge und der Verfassungsbeschwerde statthaft.
Da das Bundesverfassungsgericht lediglich prüft, ob die angefochtene Gerichtsentscheidung gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verstoßen hat, wären die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde der Stadt Flörsheim am Main, die als Gebietskörperschaft kein Grundrechtsträger ist, äußerst gering beziehungsweise ohne Aussicht auf Erfolg.
Der Magistrat der Stadt Flörsheim am Main hat daher in seiner Sitzung am 21.02.2017 beschlossen, gegen den zurückweisenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts kein Rechtmittel einzulegen.
Es wurde dabei bekräftigt, für die Interessen der Flörsheimer Bürgerinnen und Bürger zukünftig auf politscher Ebene weiter zu streiten und auch den Verein Für Flörsheim e.V. in seiner Arbeit gegen Fluglärm nachdrücklich zu unterstützen. Die Privatklagen des Vereins im Namen der Flörsheimer Bürgerinnen und Bürger würden bei einer Verfassungsbeschwerde mehr Aussicht auf Erfolg versprechen, da sie als Privatperson eine Grundrechtsverletzung eher geltend machen und gerichtlich prüfen lassen können.
Nach all dem ist die juristische Konsequenz zu ziehen, dass es sinnvoll und mehr Erfolg versprechend wäre, nach dem Ende des Klageverfahrens der Stadt Flörsheim am Main dem Verein Für Flörsheim e.V. die größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Flörsheim am Main, den 2. März 2017
gez.
Marion Eisenmann-Kohl
SPD-Fraktion
gez.
Marcus K. Reif
CDU-Fraktion
gez.
Renate Mohr
GALF-Fraktion
gez.
Thomas Probst
dfb-Fraktion
gez.
Thorsten Press
FDP-Fraktion
Resolution zur Erprobung von Lärmpausenmodellen
Am 10. Februar 2015 hat die Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung eine gemeinsame Resolution zur Erprobung von Lärmpausenmodellen in den Nachtrandstunden am Frankfurter Flughafen einstimmig beschlossen.
Text der Resolution zum Download
Text der Resolution zum Download