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Lärmschutzverordnung

Im Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) auch über die Frage der baulichen Schallschutzmaßnahmen und etwaiger Entschädigungsansprüche der Anwohner des Flughafens entschieden. Dazu setzt die Landesregierung den Lärmschutzbereich durch Rechtsverordnung fest.
Die Lärmschutzbereichsverordnung mit Lärmschutzzonen für die Anwohner des Frankfurter Flughafens ist am 13.10.2011 in Kraft getreten. Durch die Festsetzung der Lärmschutzbereiche entstehen Erstattungs- und Entschädigungsansprüche von Fluglärmbetroffenen. Die Ansprüche richten sich danach, in welcher Zone sich ein Grundstück befindet. Ansprüche können vor allem bestehen, wenn sich das Grundstück innerhalb der festgelegten Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone befindet.
Die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt Main und parzellenscharfe Karten des Lärmschutzbereiches sowie Details zur Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Informationen über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche (passive) Schallschutzmaßnahmen sowie Außenbereichsentschädigung gegen den Fluglärm des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main und den Antrag, der beim Regierungspräsidium Darmstadt ab dem 21. Oktober 2011 gestellt werden kann, finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt oder in einer Präsentation des RP. 
Ob und in welchem Lärmschutzbereich Ihre Immobilie liegt, können Sie mit dem Hessenviewer herausfinden. Bitte beachten Sie bei der Benutzung des Hessenviewers die Hinweise und Informationen auf der Internetseite des Regierungspräsidums Darmstadt. Weitere Informationen über den Hessenviewer finden Sie auch im Geoportal.
Informationen zur Lärmschutzverordnung - Lärmschutzzonen für Flörsheim am Main - finden Sie hier.
Regierungspräsidium Darmstadt als Ansprechpartner für die Anträge ist erreichbar per E-Mail an Schallschutzprogramm@rpda.hessen.de oder telefonisch über die Hotline 06151 123100.