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Ausbau des Frankfurter Flughafens

Seit mehr als einem Jahrzehnt hat die Stadt Flörsheim am Main gemeinsam mit den Nachbarkommunen Hattersheim und Hochheim am Main nichts unversucht gelassen, um den Ausbau des Frankfurter Flughafens mit der Landebahn Nordwest zu verhindern. Dabei waren sich alle in der Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien und Gruppierungen einig, dass alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor einer unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Belastung durch Fluglärm zu schützen.

Am 21. Oktober 2011 ist Wirklichkeit geworden, was viele befürchtet haben und die Stadt Flörsheim am Main mit vereinten Kräften verhindern wollte. Durch das rechtskräftige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in den Musterverfahren von einigen Kommunen ist diesen gegenüber der Planfeststellungsbeschluss und damit der Betrieb der Nordwestlandebahn mit seinen enormen Lärm- und Umweltauswirkungen bestandskräftig geworden. Auch wenn das letzte Urteil zur neuen Landebahn noch nicht gesprochen ist - die Klage der Stadt Flörsheim am Main und zahlreicher Privatpersonen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau sind weiterhin vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig -, glaubt wohl niemand mehr, das Rad noch einmal zurückdrehen zu können.

Und doch hat sich der Kampf gegen den Ausbau gelohnt. Ohne den Einsatz der vom Ausbau betroffenen Kommunen und Bürger gäbe es heute kein Nachtflugverbot. Ohne Proteste und den Gang durch alle juristischen Instanzen wäre die neue Landebahn schon seit mehreren Jahren zu wesentlich schlechteren Bedingungen in Betrieb. Deshalb gilt es, weiterhin für den Erhalt von Lebensqualität in Flörsheim am Main und in der Region zu kämpfen und die Auswirkungen des Ausbaus auf ein Mindestmaß zu begrenzen und das Nachtflugverbot zu verteidigen. Die Stadt Flörsheim am Main fordert den bestmöglichen Lärmschutz, wie Lärmschutzfenster, Schallisolierung in den Dachflächen, leisere Anflugverfahren und Flugzeuge sowie alles, was sonst noch zu unserem Schutz möglich ist. Dazu gehört vor allen Dingen eine Begrenzung der Flugbewegungen und damit des Fluglärms.