Änderungen bei der Grundsteuer
Aufgrund einer ab Januar geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung von Grundstücken. In diesem Kontext weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass keine Zahlung von Grundsteuer ohne neuen Bescheid geleistet werden soll. Auch Daueraufträge, die bei der Bank zur Zahlung der Grundsteuer erteilt wurden, sollten storniert werden.
Die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide waren zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheids waren zu gesetzlich festgelegten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.
Gleichzeitig wird die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Sofern für Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 1. Januar ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, nachdem ein neuer Bescheid erlassen wurde.
Durch die Umsetzung der neuen Grundsteuerreform verschiebt sich zudem die Zahlung der ersten Fälligkeit auf März/April und steht nicht, wie gewohnt, am 15. Februar an.