Sprungziele
Seiteninhalt

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

Volltext

Grundsätzlich führt der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:

  • Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit der Schweiz
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Staates mit dem Deutschland ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat
  • Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit durch die zuständige deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

BMI, VII5