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Gewerbelegitimationskarte beantragen

Volltext

Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Ggf. Handwerkskarte
  • Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.06.2014
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung