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Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten

Volltext

Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Ansprechpunkt

an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Kosten

Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen:

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz