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elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Volltext
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Kosten
keine
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 31.10.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz