Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Online-Antrag)
Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
- zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach deren Wohnort (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Sie können die Auskunft auf folgenden Wegen beantragen:
- über das nachfolgende Formular online
- vor Ort im Stadtbüro, Rathausplatz 3
- online über das Bundesamt für Justiz mit folgendem Link:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=AE3B8EF2BCFC360FF4B0