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Verkehrsrechtliche Anordnung

Nr. 99006010000000

Volltext

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
 

Welche Unterlagen werden benötigt

  • Antrag formlos per Email
  • Rechnungsanschrift
  • Name und Telefonnummer der verantwortlichen Person
  • Schulungsnachweis nach MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen)
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan nach RSA21 oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung und ist in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und der Verwaltungskostenordnung der Stadt Flörsheim am Main festgelegt.

  • Gebühr:                  30,00 - 767,00 Euro
  • Ortstermingebühr: 30,00 Euro pro OT

Fristen und Termine

  • Antragstellung eine Woche vor Beginn der Maßnahme (für Haltverbot, Containerstellung)
  • bei umfangreichen Baumaßnahmen mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme

Hinweis

Die Verkehrszeichen sind vom Antragsteller bzw. durch eine von ihm beauftragte Firma aufzustellen.

Eine Übersicht mit Verkehrssicherungsfirmen finden Sie hier:

Rechtsgrundlage