Bestattungskosten - Sozialhilfe
Nr. 99101002058000Text in Leichter Sprache
Sozial-Hilfe für Bestattungs-Kosten
Manche Menschen haben kein Geld.
Diese Menschen können Sozial-Hilfe bekommen.
Die Sozial-Hilfe ist Geld vom Staat.
Mit der Sozial-Hilfe können die Menschen Sachen bezahlen.
Zum Beispiel:
Manche Menschen bekommen auch Sozial-Hilfe für eine Beerdigung.
Das Fach-Wort ist: Bestattungs-Kosten.
- Essen
- Kleidung
- Miete.
In Deutschland gibt es eine Bestattungs-Pflicht.
Das heißt:
Ein Mensch ist gestorben?
Dann müssen die Angehörigen von dem Menschen eine Bestattung machen.
Die Angehörigen müssen auch die Kosten für die Bestattung bezahlen.
Vielleicht sind die Angehörigen nicht die Erben.
Dann können sie das Geld von den Erben zurückbekommen.
Vielleicht haben die Angehörigen kein Geld für die Bestattung.
Und vielleicht hat der Verstorbene auch kein Geld hinterlassen.
Dann können die Angehörigen einen Antrag machen.
Der Antrag ist für eine Übernahme von den Bestattungs-Kosten.
Diese Unterlagen brauchen Sie.
Nach-Weise von dem toten Menschen:
- Sterbe-Urkunde
- Liste von den Sachen und dem Geld von der toten Person
- Testament oder Erbvertrag
- Liste von den möglichen Erben und Familien-Angehörigen von der toten Person.
Zum Beispiel:
- Ehe-Partner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Enkel-Kinder
- Großeltern
- Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
- andere Erben.
Der Antragsteller muss Nach-Weise haben.
- Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung
- Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate
- Angaben zu weiteren Angehörigen des Verstorbenen
Zum Beispiel:
- im Haushalt lebende Erben
- Angehörige des Verstorbenen.
- Nach-Weise über die Vermögens-Verhältnisse
- Nach-Weise der monatlichen Belastungen
- Miet-Vertrag und letzte Mieterhöhungs-Erklärung des Vermieters
Das heißt: Wie hoch ist die Miete?
- falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Original-Rechnung des Bestattungs-Instituts.
Kosten
Das Sozial-Amt entscheidet:
Welche Kosten bezahlt das Sozial-Amt?
Das Sozial-Amt muss sich an Regeln halten.
Die Hilfe ist abhängig von:
- dem Einkommen
- dem Vermögen.
Es gibt Höchstbeträge für die Kosten von einzelnen Sachen.
Das heißt:
Die Sachen dürfen nicht mehr kosten als der Höchst-Betrag.
Die Sachen kosten mehr als der Höchst-Betrag?
Dann bezahlt das Sozial-Amt die Sachen nicht.
Das Sozial-Amt bezahlt zum Beispiel:
- einen einfachen Sarg
- ein Holz-Kreuz.
Vielleicht wollen die Angehörigen Blumen für die Trauer-Halle und das Grab.
Oder sie wollen einen Grab-Stein aus Stein.
Dann entscheidet das Sozial-Amt im Einzel-Fall.
Vielleicht wollen die Angehörigen eine Feuer-Bestattung.
Dann kann das Sozial-Amt auch eine Urne bezahlen.
Frist
Sie können den Antrag vor der Bestattung machen.
Oder Sie können den Antrag nach der Bestattung machen.
Aber es ist besser:
Sie machen den Antrag vor der Bestattung.
Oder Sie reden mit dem Amt.
Rechts-Grundlage (n)
- Paragraph 8 Zwölftes Buch Sozial-Gesetz-Buch (SGB XII) (Leistungen)
- Paragraph 74 Zwölftes Buch Sozial-Gesetz-Buch (SGB XII) (Bestattungs-Kosten)
Volltext
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses - sofern sie nicht selbst Erben sind - einfordern können.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise des Verstorbenen:
- Sterbeurkunde
-
Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
- lückenlose Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
- Sparbücher
- Geldanlagen
- Wohneigentum
- Versicherungssumme von Lebensversicherungen
- Zeitwert des Kraftfahrzeugs
- Bausparguthaben und Ähnliches
- falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
- Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben)
Nachweise des Antragstellers:
- Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung
- Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate
- Angaben zu weiteren Angehörigen des Verstorbenen (z.B. im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen)
- Nachweise über die Vermögensverhältnisse
- Nachweise der monatlichen Belastungen
- Mietvertrag und letzte Mieterhöhungserklärung des Vermieters (aktuelle Miethöhe)
- falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts
Kosten
Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, bestimmt das Sozialamt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstbeträge. Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.
Üblicherweise werden die Kosten eines einfachen Sargs sowie eines Holzkreuzes übernommen. Über die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen sowie über die Übernahme der Kosten für einen steinernen Grabstein wird im Einzelfall entschieden.
Haben sich die Angehörigen für eine Feuerbestattung entschieden, kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Urne übernehmen.
Frist
Der Antrag kann vor oder auch noch nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen.